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Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-16

Wortprotokoll

Ich lege meine Interessen offen: Ich präsidiere zwei Pensionskassen: eine Branchenpensionskasse - es ist klar, welche - und eine kleine regionale Pensionskasse. Ich habe mir überlegt, wie sich diese Vorlage auf die Versicherten und auf die Organe auswirkt. Wenn ich diese Vorlage aus der Sicht der Praxis anschaue und wenn diese Vorlage in dieser Form durchgeht, stellt sich die Frage - Frau Fetz und Frau Forster haben es gesagt -, ob man dann noch Stiftungen präsidieren oder in Stiftungsräten Einsitz nehmen soll, die für diese Pensionskassen die Verantwortung tragen. Also, Herr Bundesrat: Findet man noch Stiftungsräte? Ich kann Ihnen aus Erfahrung sagen, dass es erstens schwierig ist, dort die paritätische Zusammensetzung sicherzustellen. Wissen Sie, zweitens, was dann in der Stiftungsratssitzung eines der ersten Traktanden ist? Die Vermögenshaftpflichtversicherung. Diese wird dann nicht vom Präsidenten, sondern von den Mitgliedern des Stiftungsrates vorgeschlagen. Hier kommt bereits der erste Punkt: Wer zahlt dann diese meistens sehr weitreichende Vermögenshaftpflichtversicherung? Das ist Realität.

Ich habe jetzt in der Eintretensdebatte nichts über die Kosten gehört, über die Kosten dieser Geschichte. Wenn Sie eine Pensionskasse anschauen: Was wollen Sie als Stiftungsrat, als verantwortliches Organ beeinflussen? Die Börsenkurse? Die Einnahmenseite können Sie praktisch nicht beeinflussen. Sie können aber die Kosten beeinflussen; die Führung der Pensionskassen läuft über die Kosten. Wenn ich sehe, wie man jetzt vorgegangen ist - mit gewissen [PAGE 562] Vorteilen, das gebe ich gerne zu, und nach den Vorkommnissen, die wir in den vergangenen Jahren hatten, war auch ein gewisser Handlungsbedarf da -, stelle ich fest: Die Rechnung der Revisionsstelle - ich sehe sie jedes Jahr -, die wird höher ausfallen. Die Rechnung des Experten - er hat zusätzliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten -, die wird höher ausfallen, und diese Rechnungen sind nicht tief. Die Rechnung der Aufsicht kommt auch immer schön regelmässig, und die Rechnung der Oberaufsicht kommt jetzt noch dazu. Der Mehraufwand für den Stiftungsrat und die Geschäftsleitung einer solchen Pensionskasse ist gegeben; er ist gemäss dieser Vorlage gegeben.

Dann lese ich in der Botschaft auf Seite 5714: "Es ist davon auszugehen, dass diese Kosten schliesslich auf die erwerbstätigen Beitragszahler und ihre Arbeitgeber abgewälzt werden." Ja, es wird Mehrkosten geben, und dann wird das relativiert, indem man sagt: Es gibt 2935 Kassen, und weil es so viele Kassen gibt, macht es ja auf eine Kasse umgerechnet nicht so viel aus. So einfach ist das. Aber wenn Sie dann in der Praxis die Abrechnung machen müssen und die Verwaltungskosten ausweisen müssen, ist das nicht mehr ganz so einfach, das kann ich Ihnen sagen. Die Kosten müssen wir auch bei dieser Vorlage, gerade auch im Hinblick auf die Zukunft der Pensionskassen, im Griff behalten. Wir sollten beim Legiferieren sorgfältig damit umgehen und uns bei den jeweiligen Vorschriften auch überlegen, was das hinsichtlich der Kosten der einzelnen Kassen ausmacht.

Zur Aufsicht und zur Hoffnung hinsichtlich der Aufsicht: Aus Erfahrung kann ich Ihnen sagen: Ob die Aufsicht kantonal geregelt ist oder ob die Oberaufsicht oder die Aufsicht beim Bund ist, spielt, Frau Egerszegi, nicht eine so grosse Rolle. Wir haben Beispiele, wo es in den Kantonen nicht gut gegangen ist. Aber ich frage Sie: Die Kasse Vera/Pevos - das war der grösste Skandal in der Schweiz - wurde nicht im Kanton Solothurn beaufsichtigt, sondern durch die Bundesaufsicht. Genau dort stellt sich dann die Frage: Wenn wir jetzt eine Aufsicht der Aufsicht und eine Oberaufsicht machen, wenn etwas in Bern beaufsichtigt wird, ist das ergo nicht schon besser - Vera/Pevos lässt grüssen.

Ich habe Ihnen bereits gesagt: Die Führung der Pensionskassen läuft vor allem über die Kosten. Wir müssen versuchen, die Kosten im Griff zu behalten: Da gibt es Stiftungsrat und Geschäftsleitung, die Einnahmenseite. Aus Erfahrung kann ich Ihnen auch sagen: Wir machen ein Anlagereglement, das wird dann überprüft, und jetzt muss es gemäss den Anträgen noch weiter überprüft werden. Die Einnahmen der Pensionskassen haben Sie kaum im Griff. Sie haben da eine Risikofähigkeit, und nach dieser Risikofähigkeit der Kasse wird das Anlagereglement bestimmt. Das Anlagereglement müssen Sie einreichen, und, wissen Sie, wenn es da so Tage gibt wie gestern, dann können Sie als Stiftungsrat oder Stiftungsratspräsident nur noch zuschauen, wie die Probleme auf Sie zukommen.

Ende Jahr ist es einfach, im Geschäftsbericht zu erklären: "Wenn das so weitergeht und wenn die Prognosen gemäss den gestrigen Ereignissen stimmen ..." Das trifft die Einnahmenseite der Pensionskasse, das trifft die Bilanz der Pensionskasse, und das ergibt dann die Probleme Ende Jahr. Und dann schreiben Sie im Gesetz in Artikel 65 noch: "Die Vorsorgeeinrichtungen", Herr Bundesrat, "müssen jederzeit" - jederzeit! - "Sicherheit dafür bieten, dass sie die übernommenen Verpflichtungen erfüllen können." Das Wort "jederzeit" ist ja auch so eine Sache, wie ich weiss, wenn ich daran denke, dass man dann Ende Jahr den Schnitt macht; man sagt immer, man müsse langfristig und nachhaltig planen und man dürfe sich nicht nervös machen lassen. Aber Ende Jahr wird der Schnitt gemacht, und dann wird die Schattenrechnung gemacht. Dann wird die Unterdeckung festgestellt, und wenn die Deckung unter 95 Prozent fällt, ist Handlungsbedarf gegeben. Was heisst Handlungsbedarf? Das heisst Lohnprozente - Lohnprozente!

Es kommt noch die Geschichte mit der Mindestverzinsung hinzu; diese Mindestverzinsung ist, Herr Bundesrat, sogar noch letztes Jahr im September hinaufgeschraubt worden. Wenn man das jetzt im Kontext der letzten Tage und im Hinblick auf die kommenden Monate anschaut, dann müsste man schon einmal überlegen, ob dieses System der Mindestzinsfestlegung generell und dann noch im September des laufenden Jahres für das kommende Jahr - ich bin gespannt, wie es nächstes Jahr aussehen wird - den Pensionskassen hilft und auf das Ganze stabilisierend wirkt. Das ist eine Frage, die weit über das hinausgeht, was da in einzelnen Punkten geregelt wird. Das sind die Probleme, die sich für die Kassen stellen.

Es wird viel gesagt, dass man das etwas langfristig anschauen solle, dass man sich durch die ganze Geschichte nicht nervös machen lassen und die Einnahme- und Anlagepolitik langfristig und nachhaltig gestalten solle. Aber wie gesagt: Die Realität gemäss den gesetzlichen Bestimmungen, wenn dann Ende Jahr der Schnitt gemacht ist, ist viel härter, und zwar sowohl für die Organe als auch für die Versicherten, die die Zeche zu bezahlen haben. Aber wir wollen da nicht vorgreifen. Wir hoffen, dass es nicht ganz so schlimm herauskommt. Auf jeden Fall zeigt auch die gegenwärtige Entwicklung, dass gewisse Einzelstreitpunkte in dieser Vorlage stark relativiert werden. Aber wir werden in der Pensionskassengeschichte in den kommenden Monaten in diesem Land sicher gefordert sein.