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Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2008-09-16

Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-16

Wortprotokoll

Mit dieser ersten Vorlage zur BVG-Strukturreform wird eine langjährige Forderung erfüllt, die auch in diesem Rat immer wieder geäussert worden ist, nämlich jene nach einer Verstärkung der Aufsicht. Die Schaffung einer klaren Aufsicht und Oberaufsicht wird jetzt endlich an die Hand genommen. Mit der Kompetenzzuteilung, die klar umschrieben wird, mit der Abgrenzung der einzelnen Akteure und mit der vom Bundesrat finanziell und administrativ unabhängigen Oberaufsicht sollen nun die Bedingungen geschaffen werden, um die Ansprüche an eine wirklich gute Aufsicht erfüllen zu können. Das BVG ist ein Rahmengesetz, und die Sozialpartner sollten diesen Rahmen nach ihren Beitragsmöglichkeiten und Leistungswünschen ausfüllen können. Das BVG setzt deshalb nur Mindestwerte und die Eckpfeiler fest, und einer dieser Eckpfeiler ist tatsächlich, dass diese Aufsicht funktioniert. Es braucht noch mehr: Die Stiftungsräte müssen verantwortungsbewusst und fähig sein. Sie müssen kompetente, gutausgebildete Fachexperten beiziehen können. Mit einer zweckmässigen und guten Aufsicht, die neu nach einheitlichen Regeln entscheiden wird, sollen diese Anforderungen erfüllt werden.

Sie wissen es alle: Das war bisher nicht gegeben. Gerade wenn eine Pensionskasse ins Trudeln kam, hat man gesehen, dass es ein grosser Nachteil ist, wenn verschiedene Kantone daran beteiligt sind, die nicht nach einheitlichen Regeln urteilen. Ich erinnere Sie an den Fall Swissfirst. Es wurden auch immer wieder Fälle bekannt, in denen eine Kasse sogar den Kanton wechselte, weil man wusste, dass im anderen Kanton die Aufsicht larger war. Das waren unhaltbare Zustände, und ich bin froh darüber, dass wir jetzt die Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar zugeordnet vorfinden und es nicht mehr genügen wird - wie es vorgekommen ist -, dass eine Aufsicht den Stempel mit einem Einzahlungsschein einfach wieder zurückschickt.

Es ist mir völlig klar, dass der Schritt zur übertriebenen Bürokratisierung nicht gross ist und dass es eine Gratwanderung ist, verhältnismässige Lösungen zu finden. Der Gesetzgeber reagiert häufig so, dass er das Pendel auf die andere Seite ausschlagen lässt, wenn irgendwo etwas eskaliert. Wir versuchten hier dieser Versuchung zu widerstehen. Zum anderen ist es auch klar, wenn man Kompetenzen zuordnet, dass die Beteiligten sehr aktiv versuchen, mitzugestalten und für ihre Anliegen und ihre Aufgaben das Bestmögliche vom Gesetzgeber herauszuholen.

Was wir hier jetzt mehrheitlich vorschlagen, entspricht den Anforderungen an ein solches Gesetz zu weiten Teilen. Ich bitte Sie, auf die erste Vorlage einzutreten und auf die zweite Vorlage ebenfalls. Ich gebe offen zu, ich hätte die zweite Vorlage lieber getrennt behandelt, in Zusammenhang mit der 11. AHV-Revision. Denn wenn wir hier bei der zweiten Säule die Flexibilisierungsmöglichkeiten erweitern, wäre es sinnvoll gewesen, das übereinstimmend mit der Lösung in der ersten Säule zu machen, um nicht wieder Differenzen zu haben. Wir haben diesen Punkt dann untersucht, und die Verwaltung hat auf diese Wünsche auch konkret Antwort gegeben und versucht aufzuzeigen, dass wir uns hier nichts verbauen, aber auch nichts endgültig lösen. Auf jeden Fall bringt diese Lockerung der Altersgrenze mehr Freiheit.

Ich bitte Sie, auch auf die zweite Vorlage einzutreten.

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