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preparatory:AB 90162

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-16

Wortprotokoll

Mit dieser Reform, Sie haben es bereits gehört, soll die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge stabilisiert und inhaltlich und strukturell optimiert werden. Die repressive Aufsicht soll ergänzt und die Aufsichtstätigkeit gesamtschweizerisch harmonisiert werden. Die Verantwortlichkeiten des obersten Organs der Vorsorgeeinrichtung, unter anderem klare Regelungen der Verwendung der freien Mittel, und die Information der Destinatäre werden neu ins BVG eingeführt.

Wer mit Vorsorgegeldern zu tun hat, soll Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten. Damit wird das Aufgabengebiet des Stiftungsrates eindeutig und klar formuliert, gleichzeitig wird er entsprechend in die Verantwortung genommen. Hier ist aber auch die Kehrseite der Medaille zu finden: Es wird künftig, darüber müssen wir uns im Klaren sein, wohl schwieriger werden, Stiftungsräte zu finden, die bereit und in der Lage sind, die Haftung für die Milliardenvermögen zu übernehmen.

Auch die Aufgaben der Revisionsstelle werden präzise gefasst. Gemäss Bundesrat soll die Revisionsstelle unter anderem neu prüfen, ob das oberste Organ eine Asset-Liability-Prüfung vorgenommen hat und ob die Anlagestrategie mit den Leistungsverpflichtungen und reglementarischen Leistungen übereinstimmt. Gleichzeitig soll die Revisionsstelle neu eine Überprüfung der Verwendung der freien Mittel vornehmen. Auch hier liegt, so meine ich, der Teufel im Detail. Nach meiner Meinung kann und soll sie nicht alle diese Aufgaben erfüllen. Als Leitmotiv in der Vorlage sollte das Zusammenspiel zwischen oberstem Führungsorgan, das ist in der Regel der Stiftungsrat, dem Experten für berufliche Vorsorge, der Revisionsstelle und der Aufsicht verstärkt zum Tragen kommen.

Zwar basiert die Vorlage auf diesen Grundüberlegungen, doch wurde eine Balance zwischen dem Belassen eines Gestaltungsspielraumes für die Führungsorgane und einem wirksamen internen wie externen Controlling nicht gefunden. Die Tätigkeit der Kontroll- und Aufsichtsbehörden muss noch deutlicher auf die Stärkung der Eigenverantwortung der Führungsorgane ausgerichtet werden, liegt doch die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen meiner Ansicht nach klar beim obersten Organ. Es kann nicht Aufgabe der Revisionsstelle sein, eigene Massstäbe zu setzen oder im Einzelfall zu entscheiden, was als angemessene Interessenwahrung zu gelten hat.

Es kommt hinzu, dass der erhebliche Mehraufwand für diese Aufgaben der Vorsorgeeinrichtung in Rechnung gestellt würde. Angesichts der wesentlichen Erweiterung des Prüfungsauftrages wäre er mit Sicherheit beträchtlich, ohne dass die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge wesentlich wirkungsvoller gestaltet und damit die Rechtssicherheit für alle Beteiligten verbessert werden könnte. Die Revisionsstelle sollte sich deshalb wie bis anhin auf die formelle Prüfung von Jahresrechnung und Vermögensanlage beschränken. Ich unterstütze deshalb bei den entsprechenden Artikeln ausdrücklich die Änderungsanträge der Kommission. Diese Bestimmungen sind klarer und stellen sicher, dass die neuen gesetzlichen Vorschriften zielgerichtet und effizient umgesetzt werden können. Abzulehnen ist meiner Meinung nach hingegen die Forderung der Minderheit bei Artikel 52e, dass der Experte für die berufliche Vorsorge prüfen soll, ob die Anlagevermögen im Gleichgewicht mit den Verpflichtungen der Vorsorgeeinrichtung stehen. Auch hier soll letztlich die Verantwortung und Überwachung beim obersten Führungsorgan angesiedelt werden, wie das in Artikel 51a festgehalten wird.

Die Absicht, dass der Bund sich künftig auf die Aufgabe der Oberaufsicht konzentriert, ist ebenfalls zu begrüssen. Gemäss Entwurf des Bundesrates soll die Oberaufsichtsbehörde die Qualitätssicherung der Revisoren und der Experten für die berufliche Vorsorge überwachen. Auch die Qualitätssicherung der kantonalen bzw. regionalen Aufsichtsbehörden soll ihr übertragen werden. In Abgrenzung von der BVG-Kommission wird die Oberaufsichtskommission eine Fachkommission sein. Auf eine zentrale, finanzmarktorientierte Vorsorgeaufsicht wurde zu Recht verzichtet. Sie würde der Ausgestaltung der beruflichen Vorsorge nicht gerecht. Zusammen mit einer effizient und fachkundig geführten Oberaufsichtskommission kann damit künftig eine einheitliche Aufsichtsregelung sichergestellt werden.

Gemäss Botschaft sollen zudem die Anlagestiftungen auch in Zukunft Bestandteil des schweizerischen Systems der beruflichen Vorsorge bleiben - sicher zu Recht, haben doch die Anlagestiftungen trotz des riesigen Anlagevolumens von über 92 Milliarden Franken in der Politik und in der Bevölkerung wenig für Schlagzeilen gesorgt. Es sind einfache, kostengünstige und erfolgreiche Anlageinstrumente, die sich im Laufe der Zeit zu einem sicheren, praxisbewährten und erfolgreichen Konstrukt im Dienste der Anlage von Mitteln der beruflichen Vorsorge entwickelt haben. Daran zu rütteln wäre sicher nicht im Sinne der Vorsorge und der grossen Zahl von Versicherten.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und, wie bereits dargelegt, die Mehrheitsanträge zu unterstützen.