Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-16
Wortprotokoll
Es wird hier in Absatz 1 bzw. bei der Oberaufsichtskommission ganz sicher darum gehen, die Unabhängigkeit der Mehrheit der Mitglieder mit einem möglichst grossen Sachverstand und Praxiswissen zu kombinieren. Nicht bestritten ist, dass die Amtsdauer hier im Gesetz auf vier Jahre beschränkt wird. Wir haben eine Differenz zwischen den Anträgen der Mehrheit und der Minderheit, was die Anzahl der Mitglieder anbelangt, die zwingend von den Sozialpartnern vorzuschlagen sind. Die Mehrheit ist hier klar der Auffassung, dass man sich auf je einen Vertreter vonseiten der Sozialpartner beschränken muss. Die Sozialpartner wären sonst mit vier Personen vertreten; sie wären dann im Vergleich zu den unabhängigen Sachverständigen unserer Auffassung nach übervertreten. Es besteht dann auch die Gefahr, dass die Oberaufsichtskommission zu sehr verpolitisiert wird und dann auch zu wenig unabhängig ist. Zudem gibt es dann auch eine geringere Differenzierung in der Auswahl der Mitglieder.
Darum machen wir Ihnen beliebt und schlagen vor, hier der Mehrheit zu folgen und die Wahl nicht zusätzlich einzuschränken.