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Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-16

Wortprotokoll

Zu Absatz 1 möchte ich die präzisierende Bemerkung machen, dass die kommunalen und kantonalen Revisionsstellen weiterhin als Kontrollstellen zugelassen sind. Nach den Erklärungen der Verwaltung, die wir in der Kommission erhalten haben, sind die entsprechenden Anpassungen im Revisionsaufsichtsgesetz bereits vorgenommen worden.

Absatz 2 kann unseres Erachtens gestrichen werden. Falls es zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen braucht, können diese gestützt auf das Revisionsaufsichtsgesetz erlassen werden.