Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · 2008-09-16
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-16
Wortprotokoll
Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsminderheit, hier dem Bundesrat zu folgen und den "guten Ruf" nicht einfach zu streichen. Damit würden Sie nämlich eine Differenz schaffen zu ganz vielen anderen Gesetzen, die sich mit ähnlichen Aufgaben befassen. Diese Formulierung mit der Forderung nach einem guten Ruf und der Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit haben Sie in Artikel 3 Absatz 2 des Bankengesetzes; Sie haben dieselbe Formulierung in Artikel 14 Absatz 1 des Kollektivanlagengesetzes; Sie haben das in Artikel 12 Absatz 1 des Spielbankengesetzes; Sie haben das in Artikel 40 des Konsumkreditgesetzes, und es wird definiert in der zugehörigen Verordnung zum Konsumkreditgesetz. Die entsprechende Praxis ist breit vorhanden.
Der gute Ruf und die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit sind nicht immer dasselbe. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man für gewisse Posten und Chargen ein Leumundszeugnis oder einen Auszug aus dem Strafregister beilegen muss. Es geht hier wie in den anderen Gesetzen um die Verantwortung über viele Milliarden von Franken; es geht um die Sicherheit der Altersvorsorge von Tausenden und Abertausenden von Menschen in diesem Land. Dass das nicht genau dasselbe ist, der gute Ruf und die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit, hat die Diskussion in anderen Departementen in den letzten Monaten ganz klar gezeigt.
Ich bitte Sie, hier der Kommissionsminderheit zu folgen und das analog zu allen anderen Gesetzen, die genau die gleiche Verantwortung zuordnen, auch hier zu legiferieren.