Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-16
Wortprotokoll
Ich möchte kurz zum Antrag Graber Konrad etwas sagen. So, wie ich das beurteile, Herr Graber, haben wir nie ausgeschlossen, dass der Experte dabei sein kann oder dass er auch beigezogen wird. Wir wollten es aber dem obersten Organ - es ist ja zuständig, das haben Sie auch angeführt - überlassen, wer allenfalls beizuziehen ist. Ob das jetzt der Experte ist oder ein anderer Spezialist, das wollten wir offenlassen. Dieser Entscheid gehört nach unserer Meinung in die Kompetenz des obersten Organs. Mit Ihrem Antrag soll eine Auswahl eingeschränkt werden. Sie sagen, der Experte müsse beigezogen werden. Aus unserer Sicht kann das der Experte sein, es kann aber genauso gut ein anderer Spezialist sein. Aus dieser Optik bin ich der Meinung, dass wir bei der Version der Kommission bleiben sollten. Dann lassen wir die Möglichkeit offen, wer beigezogen wird. Ich gehe aber mit Ihnen einig: Es ist Aufgabe des obersten Organs und nicht Aufgabe des Experten, zu prüfen, ob die Anlagevermögen im Gleichgewicht mit den Verpflichtungen der Vorsorgeeinrichtungen stehen.
Aus dieser Sicht bitte ich Sie, dem Antrag der Kommission zuzustimmen.