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Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-16

Wortprotokoll

Ich spreche ganz kurz als Jurist und als Praktiker. Hier wird geregelt, was die unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben des obersten Organs sind. Wenn das Gesetz in einem Detaillierungsgrad, wie ihn der Antrag Graber Konrad vorsieht, vorschreibt, was diese unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben sind, ist immer dann, wenn eine dieser Aufgaben nicht gemäss dem Wortlaut des Gesetzes wahrgenommen wurde, das entsprechende Organ verantwortlich. Wie Herr Kollege David richtig gesagt hat, ist es völlig falsch, wenn man nun bei der Überprüfung der Übereinstimmung zwischen Passiven und Aktiven nur auf die Passivseite so enormes Gewicht legt und die Aktivseite unberührt lässt. Gefährlich ist immer die Aktiv-, nicht die Passivseite. Dann wiegt man das oberste Stiftungsorgan in falscher Sicherheit, indem man sagt: "Okay, du hast deinen Job getan, der Vorsorgemensch war bei dir, er hat bezüglich der Aktivseite nichts gesagt" - weil er es gar nicht konnte. Da entstehen juristische Situationen, die relativieren, was die Aufgaben des obersten Organs sind. Das oberste Organ muss die Freiheit haben, entsprechend den Gegebenheiten vernünftig und situativ richtig zu operieren. Wenn wir als Gesetzgeber meinen, wir könnten diese Aufgaben mit einer Fülle von Details regeln, die praktisch nicht mehr anwendbar sind, machen wir einen fundamentalen Fehler.

Darum bitte ich Sie, im Interesse der Sache und damit ein oberstes Organ überhaupt noch in vernünftiger Weise tätig sein kann, den Antrag Graber Konrad abzulehnen.