Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-17
Wortprotokoll
In Artikel 5 steht noch etwas anderes: Die Kommission geht davon aus, dass der Bundesrat bei der Festsetzung der Frist für das Inkrafttreten des Gesetzes der Tatsache Rechnung tragen wird, dass die Wirte Bewilligungsgesuche einreichen und die Behörden diese dann auch innert der gesetzten Frist beantworten müssen. Eine Mehrheit will hier keine Festsetzung einer Frist von zwei Jahren, sondern sagt, dass der Bundesrat hier die Frist festsetzen wird, die es braucht, um diese gesetzlichen Bestimmungen dann auch umzusetzen. Das ist der Unterschied.