Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-09-17
Wortprotokoll
Vorbemerkend möchte ich Folgendes sagen: Die Kommission wünschte - das habe ich Ihnen bereits gesagt -, auch die rechtlichen Ausführungen des deutschen Bundesverfassungsgerichtes zu kennen. Diese betreffen insbesondere den Grundsatz der Gleichbehandlung der Gewerbetreibenden. Selbstverständlich binden uns die deutschen Überlegungen hier in der Schweiz nicht. Uns interessierte aber, wie das deutsche Bundesverfassungsgericht zum Anliegen der Nichtdiskriminierung bzw. zur Frage der Gleichbehandlung auch von Kleinstbetrieben, die eben keine Fumoirs abtrennen können, Stellung nimmt. Nur unter diesem Aspekt haben wir uns mit diesem Urteil beschäftigt; es soll da kein Missverständnis aufkommen und nicht das Gefühl entstehen, wir würden hier eine deutsche Rechtsprechung tel quel übernehmen.
Bei Artikel 2a schlägt die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen vor, dass Raucherbetriebe geschaffen werden können, wenn der Betrieb zu klein ist, um ein Fumoir abzutrennen. Die Kommissionsmehrheit geht dabei von einer dem Publikum zugänglichen Fläche von maximal 100 Quadratmetern aus. In der Kommission wurde zur Begründung dieses Antrages ausgeführt, dass mit der "dem Publikum zugänglichen Fläche" der Eingang, der Schankraum, das eigentliche Restaurant und auch die Toilette gemeint seien. Ich möchte noch sagen, dass der zusätzliche Einzelantrag von Kollege Altherr dann mit Absatz 3 das Anliegen der Kommission aufnimmt: Wenn man schon Raucherbetriebe schafft, wenn das die Mehrheit in diesem Rat will, sollen in Sachen Kennzeichnung, Belüftung und Arbeitnehmerschutz für die Raucherbetriebe die gleichen Bedingungen gelten wie für die Betriebe mit Fumoirs.
Aber das Grundkonzept, über das wir entscheiden müssen, ist: Wollen wir Raucherbetriebe inskünftig zulassen, ja oder nein? Das ist die Grundsatzfrage, um die es hier geht und die von der Kommission mit 6 zu 4 Stimmen in zustimmendem Sinne beantwortet worden ist.