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Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2008-09-18

Wortprotokoll

Nachdem sich ausser dem Präsidenten der Kommission niemand zu Wort meldet, gehe ich davon aus, dass vieles unbestritten ist, dass Sie auf Eintreten auf diese Revisionsvorlagen eingestellt sind. Entsprechend werde ich meine Ausführungen zeitlich nicht überdehnen, damit wir die noch strittigen Punkte diskutieren können.

Der Herr Kommissionspräsident hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir heute eine geringe Ablehnungsquote haben, dass im Verlaufe der Diskussion über die Motion Studer Heiner 04.3672 im Parlament bereits eine rege Vorarbeit geleistet wurde zur Frage, wie wir mit jungen Männern umgehen, die grundsätzlich militärdiensttauglich sind, aber Gründe haben, einen Zivildienst zu versehen. Das heutige Zulassungsverfahren hat sich im Verlaufe der zwölf Jahre als in mehrfacher Hinsicht problematisch erwiesen. Einerseits bindet es viele Ressourcen, selektioniert aber trotzdem kaum. Zudem ist es sehr schwierig, zu verstehen, was in einem Menschen vorgeht, im Gespräch wirklich zu eruieren, ob moralische Anliegen, ob ethisch schützenswerte Gründe vorliegen. Für juristische Laien, die in der Zulassungskommission tätig sind, ist es auch nicht einfach, in dieser ungewöhnlichen Materie juristisch korrekte Verfügungen zu redigieren. Die Revision ist daher unseres Erachtens absolut richtig und trägt dieser Problematik Rechnung.

Was das WPEG betrifft, so haben wir zudem im Laufe dieser Jahre die Feststellung gemacht, dass das heutige Gesetz falsche Anreize setzt. Es belohnt diejenigen, welche den Dienst nicht oder nur zu Teilen leisten, statt dass es konsequent dazu anhält, möglichst alle Dienstleistungen im Militär oder im Zivildienst vollständig zu erbringen. Es gewährt grosszügige Abgabereduktionen, auch jenen Personen, die nur eine geringe Zahl von Diensttagen geleistet haben, und es sieht die Rückerstattung der geleisteten Ersatzabgabe vor, sobald ein Soldat einen WK nachgeholt hat, unabhängig davon, wie viele Diensttage er danach noch zu leisten hat. Auch ist die Höhe der Mindestabgabe zu gering. Ein Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung hat festgestellt, dass vor allem Studierende durch das Bezahlen der Wehrpflichtersatzabgabe massiv profitieren. Die Schlussfolgerung ist deshalb auch hier: Die Zeit ist reif für eine Änderung und eine bessere Lösung.

Die Kernelemente hat der Kommissionspräsident bereits dargelegt, ich erwähne nur noch einmal die drei zentralen Punkte. Es genügt inskünftig für die Tatbeweislösung eine schriftliche Erklärung mit drei Aussagen: der Unvereinbarkeit der Militärdienstleistung mit dem Gewissen, der Bereitschaft, einen länger dauernden Zivildienst zu leisten, und dem Willen, die Regeln des Zivildienstgesetzes einzuhalten. Diese Erklärung darf weder mit Vorbehalten noch mit Bedingungen verbunden sein. Aber wir verzichten, das ist klar, explizit nicht auf eine Erklärung, es liege ein Gewissenskonflikt vor. Dies unterstreicht, dass unser ziviler Ersatzdienst weiterhin eine Lösung für Militärdienstverweigerer mit Gewissensgründen sein soll und dass er keine durch internationale Konventionen verbotene Zwangsarbeit ist.

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Der Kern der Tatbeweislösung liegt in der Bereitschaft, einen Dienst zu leisten, der deutlich länger dauert als der nicht geleistete Militärdienst. Die Tatbeweislösung basiert auf einer gesetzlichen Vermutung: Wer diese Bereitschaft aufbringt, macht dies aus guten, ehrenwerten Gründen, d. h. in aller Regel eben aus Gewissensgründen. Eine deutlich längere Dauer heisst für den Bundesrat aber auch, dass er am Faktor 1,5 festhalten will.

Bei der Revision des WPEG stehen vier Massnahmen im Mittelpunkt:

1. Die Mindestabgabe wird von 200 auf 400 Franken angehoben.

2. Die halbe Ersatzabgabe wird nur noch erlassen, wenn mehr als die Hälfte der Dienstleistung absolviert wurde. Bisher genügte für eine solche Reduktion bereits das Leisten von drei Militär- bzw. fünf Zivildiensttagen.

3. Die Abgabe wird den Angehörigen der Armee künftig erst zurückerstattet, wenn die gesamte Dienstpflicht erfüllt ist. Das ist im Zivildienst schon heute die Regel.

4. Es werden bei der Bemessung des taxpflichtigen Einkommens Doppelspurigkeiten mit der direkten Bundessteuer abgebaut.

Die im Nationalrat strittigen Punkte werden jetzt sicher noch besprochen. Der Nationalrat hat beim Zivildienstgesetz einerseits zwei Änderungen in Artikel 4 vorgenommen und andererseits einen neuen Artikel 8a eingefügt. Ich werde mich im Rahmen der Detailberatung dazu äussern.

Noch zu den Auswirkungen der beiden Gesetzesrevisionen: Wir schätzen erstens, dass die Zahl der Gesuche um Zulassung zum Zivildienst bei Annahme dieser Revisionen leicht zunehmen wird.

Mit dem Faktor 1,5 ist jedoch die Tatbeweislösung nicht so attraktiv, dass sie die Angehörigen der Armee in grosser Anzahl interessieren könnte. Dieser Faktor ist von der Höhe her ein nicht sehr attraktiver Faktor.

Zweitens sind wir der Meinung, dass die Auswirkungen der Tatbeweislösung auch auf die Wirtschaft verträglich sind. Wohl fehlt, wer Zivildienst leistet, wegen des Faktors 1,5 länger am Arbeitsplatz als ein Soldat. Der "Zivi" erwirbt jedoch zusätzliche fachliche und soziale Kompetenzen, die an seinem Arbeitsplatz durchaus auch einen Mehrwert darstellen dürften. Wenn im Zivildienst eine einsatzspezifische Ausbildung vermittelt werden kann, kann dieser Effekt zudem im Einzelfall noch gesteigert werden. Auch davon kann die Wirtschaft profitieren.

Die dritte Auswirkung - auch darauf hat der Kommissionspräsident hingewiesen -: Die Vorlagen haben auch einen Spareffekt. Sie erlauben im Zulassungsverfahren Einsparungen von bis zu 3,6 Millionen Franken pro Jahr. Wir können beim Bund zehn Stellen abbauen, die Zulassungskommission von 100 Mitgliedern auflösen, und nicht zuletzt wird auch das Bundesverwaltungsgericht entlastet.

Vierter Effekt: Ich bin der Meinung, die Tatbeweislösung passe gut zu einem freiheitlichen Staat. Ein liberaler Staat hat kein Interesse, junge, einsatzwillige Männer durch unnötige Hürden davon abzuhalten, sich für die Gemeinschaft zu engagieren. Die Tatbeweislösung lässt Engagement zu, nimmt die Selbstverantwortung dennoch ernst und stellt einen Rahmen zur Verfügung, damit junge Männer optimalen Nutzen im öffentlichen Interesse erzielen können; davon profitieren letztlich alle.

Der Aufwand der kantonalen Behörden für die Veranlagung des Wehrpflichtersatzes dürfte mit den Revisionsvorschlägen abnehmen. Mit der Revision des WPEG verbunden sind auch Mehreinnahmen von jährlich rund 2 Millionen Franken, davon 80 Prozent für den Bund und - als Bezugsprovision - 20 Prozent für die Kantone. Deshalb denke ich, dass die Ziele der seinerzeit von beiden Räten angenommenen Motion Studer Heiner 04.3672 erreicht sind.

Die Revisionsvorlagen beinhalten keine Risiken, sie bringen viele Vorteile, weshalb ich Ihnen auch empfehle, auf beide Vorlagen einzutreten.