Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2008-09-18
Wortprotokoll
Ich habe nicht mehr sehr viel anzufügen. Der Herr Kommissionspräsident hat völlig korrekt darauf hingewiesen, dass im heutigen Tierschutzgesetz ein Verbot der Einfuhr von Hunde- und Katzenfellen vorgesehen ist - aber eben nicht mehr. Die EU verbietet mit der vorgesehenen Neuregelung per Ende dieses Jahres das Inverkehrbringen und die Ein- und Ausfuhr solcher Produkte, solcher Felle. Insofern wären wir das einzige Land in Europa, das den Handel oder die Ausfuhr von Katzenfellen erlaubt. Der Kommissionspräsident hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass sich die Verordnung der EU auch auf Hundefelle bezieht. Es wäre deshalb unseres Erachtens sachgerecht, ein Verbot des Inverkehrbringens und das Ausfuhrverbot konsequenterweise auch auf Hundefelle anzuwenden. Das werden wir Ihnen so vorschlagen. Insofern haben wir hier bereits dieselbe Meinung.