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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-09-22

Wortprotokoll

Ich sage Ihnen gerne, warum der Bundesrat Ihnen vorgeschlagen hat - und zwar ausdrücklich in diesem Gesetz -, dass Schusswaffen ausgeschlossen sein sollen, und warum er keine Delegation der Aufgabe will, anders als die Mehrheit, die sie gerne dem Bundesrat überbinden möchte. Es sind drei Gründe:

Ich habe ganz am Anfang vom Sicherheitsgefühl gesprochen. Die Tatsache, dass die Transportpolizei mit Schusswaffen versehen ist, erhöht dieses Sicherheitsgefühl nicht unbedingt, auch nicht bei den Passagieren, aber sie kann zu einer Eskalation führen. Wenn gewaltbereite Randalierer oder wer auch immer wissen, dass die Transportpolizei ohnehin mit Schusswaffen arbeitet, dann kann das schneller zu einer Eskalation führen, unter der dann auch wieder die Zugpassagiere leiden können. Das Beispiel des englischen Bobby wurde genannt. Wir kennen den Securitas-Wächter, der während Jahrzehnten nur mit einem Schlagstock ausgestattet war. Und gerade deswegen ist es ja, soviel ich weiss, praktisch nie zu Auseinandersetzungen mit Schusswaffen gegenüber diesem Personal gekommen: weil bekannt war, dass sie gar keine Schusswaffen haben. Wir hatten auch die Befürchtung, dass dann bei der Rekrutierung dieser privaten Transportpolizei automatisch Leute kommen, die Waffennarren sind und es toll finden, dass sie solche Waffen tatsächlich legal benutzen können. Das ist das Erste.

Das Zweite war auch etwas die Befürchtung einer Verteuerung. Es steht nämlich in diesem Absatz 3: "Der Bundesrat [PAGE 657] regelt die Ausbildung und Ausrüstung der Sicherheitsorgane." Das heisst natürlich: Wenn wir dann je via Verordnung, wie Sie es uns überlassen möchten, Schusswaffen zulassen, müssen wir für die Schusswaffen auch eine spezielle Ausbildung vorsehen. Wenn alle eine spezielle Ausbildung haben müssen, wird das auch teuer werden, und dann sind das wieder teure Sicherheitsbeamte. Das war auch eine Überlegung.

Die dritte Überlegung war eigentlich die: Wenn die Gewaltevolution sich tatsächlich so weiterentwickeln sollte, wie Sie das jetzt befürchten und sehen, ja, dann muss halt die Polizei her. Ich habe in der Kommission mehrmals gesagt: Es ist nicht so, dass es absolut unmöglich wäre, dass die Polizei diese Aufgabe übernimmt. Dies ist in den Bahnhöfen absolut möglich. Es wird zum Teil einfach nicht getan; aber wenn dort eine Gefahr ist, dann könnten die Kantone und die Gemeinden effektiv dafür sorgen, dass dort auch die Polizei genügend präsent ist. Es wäre auch durchaus möglich, dass die Kantonspolizeien genau so, wie sie in den Flugzeugen vorhanden sind, wie es Herr Marty gesagt hat, auch in den Zügen vorhanden sind. Wenn die Situation sich wirklich so verschlimmert, dann muss in Gottes Namen halt die Polizei her und nicht private Unternehmen. Deswegen wollten wir das im Gesetz ganz klar geregelt haben.

Ich ersuche Sie daher, dem Minderheitsantrag - gemäss Bundesrat - zuzustimmen.