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Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-12-13

Wortprotokoll

In der Wissenschaft ist ein bisschen umstritten, welche Folgen der Steuerwettbewerb hat. Ein Westschweizer Professor hat, glaube ich, unlängst behauptet, längerfristig würden alle verlieren; es würde schwieriger, die staatlichen Aufgaben noch zu erfüllen. Es gebe grössere Unterschiede. Umgekehrt habe ich in Erinnerung, in der "NZZ" einen längeren Artikel über eine internationale Studie gelesen zu haben, welche nachgewiesen haben soll, dass alle diese negativen Folgen, die man dem Steuerwettbewerb unterschiebe, letztlich in Bezug auf Steuereinnahmen usw. international nicht eingetreten seien.

Der Bundesrat war bis jetzt der Meinung, dass Steuerwettbewerb eigentlich etwas Gutes sei, weil er letztlich die Bürgerinnen und Bürger vor einem überbordenden Fiskalismus und vor zu stark steigenden Staatsquoten beschütze. Ich bin eigentlich auch dieser Meinung. Ich habe ja schon häufig gesagt, dass mich die Umgebung von Luzern - Nidwalden, Zug - mit ihren tiefen Steuern hin und wieder auch geärgert hat. Zu Zug wage ich mich jetzt nicht näher zu äussern, zur Ehre unseres Präsidenten. Aber ich habe immer auch darauf hingewiesen, dass mich diese tieferen Steuern in meinen Nachbarkantonen vor meinem eigenen Fiskus wahrscheinlich ein bisschen geschützt haben.

Ich will jetzt nicht nochmals auf alles eingehen, was Herr Walter Frey hier gesagt hat. Aber ich bin auch der Meinung, dass unsere nach wie vor sehr günstige Steuerquote wahrscheinlich letztlich schon weniger Ausfluss höherer staatspolitischer Einsicht ist als vielmehr Ausfluss der Steuerkonkurrenz zwischen den Kantonen. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, man solle den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen nicht unterbinden. In diesem Sinne haben wir ein gewisses Verständnis für die Motion. Wir haben aber etwas weniger Verständnis dafür, weil das ja die heutige Rechtslage gar nicht gestatten würde.

Ich glaube, dass nicht nur die Steuerquoten und die Steuerhöhe angeschaut werden, wenn es um Wirtschaftsstandorte geht oder darum, wo man sich niederlässt, sondern es geht ja immer um das Paket des staatlichen Preis-Leistungs-Verhältnisses. Wenn ich hin und wieder solche Diskussionen höre, dann denke ich: Das ist ja furchtbar, dieser Staat; er bezieht Steuern, und wahrscheinlich macht er nichts als Unsinn damit. So ist es ja Gott sei Dank nicht. Der Staat braucht ja die Steuern, um Staatsleistungen zu erbringen, die die Gesellschaft und die Wirtschaft wirklich brauchen. Aber Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht darauf, dass dieses Preis-Leistungs-Verhältnis gut ist. Ich sehe nicht ein, warum man bei Staaten nicht genauso von Preis-Leistungs-Verhältnis reden darf wie bei privaten Unternehmungen. Es gibt solche, die machen es besser, und solche, die machen es schlechter. Hier ist ein gewisser Wettbewerb durchaus gut.

Was ist der Unterschied zwischen der formellen und der materiellen Harmonisierung? Die Bundesverfassung gibt dem Bund die Kompetenz, die Steuern formell zu harmonisieren, aber sie gibt ihm nicht die Kompetenz, sie materiell zu harmonisieren. In dieser Hinsicht ist genau das, was der Vorstoss gemäss Begründung will, in der Verfassung schon festgelegt. Ich gebe zu, dass es einen gewissen Graubereich geben mag. Zum Beispiel haben wir die Frage besprochen, ob Splitting nur eine formelle Harmonisierung bedeutet. Es hat aber sicher auf die Tarife einen Einfluss. Ist es also materielle Harmonisierung? Wir neigen dazu zu sagen, es sei formelle Harmonisierung, aber es hat ganz klar auch materiell einen Einfluss. Sie werden darüber diskutieren, wenn Sie bei der Reform der Familienbesteuerung das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden behandeln.

Der Bund darf also nur formell harmonisieren, und hier ist die Situation die folgende - wir haben das auch gesagt, ich will nicht alles wiederholen -: Wir stellen fest, wie auch Herr Walker zu Recht gesagt hat, dass sich nun die Kantone nach vielen Jahren endlich zur Gegenwartsbesteuerung durchgerungen haben, bis auf drei. Drei Kantone haben es leider noch nicht gemacht, und wir hoffen sehr, dass sie dies noch [PAGE 1533] machen werden, und wir werden gegebenenfalls vielleicht einmal prüfen müssen, ob ein leiser Druck ausgeübt werden müsste.

Sie haben unlängst hier ein "Steuervereinfachungsgesetz" für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler - das Bundesgesetz zur Koordination und Vereinfachung der Veranlagungsverfahren für die direkten Steuern im interkantonalen Verhältnis - ohne Opposition beschlossen. Gestern stimmte ihm der Ständerat zu. Wir stellen fest, dass letztlich, Herr Frey Walter, die formelle Harmonisierung eigentlich zugunsten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ist, die ja auch Sie vertreten. Wir haben eine viel mobilere Gesellschaft als früher, und es sieht keiner mehr ein, dass er noch neue Zwischenveranlagungen beantragen, Steuererklärungen ausfüllen und sich mit einem neuen System vertraut machen soll, wenn er während des Jahres einen Wohnortswechsel vornimmt. Er kann nicht vergleichen: Was heisst eigentlich 1,2 im Kanton Bern verglichen mit 0,7 im Kanton Zürich oder den Einheiten im Kanton Luzern? Kein Mensch versteht das. Diese Intransparenz ist letztlich für die Mobilität nicht gut, und die Leute haben das nachgerade satt.

Es stellt sich hier die Frage, ob wir - von den drei Kantonen einmal abgesehen - bei der formellen Harmonisierung schon am Ziel sind oder nicht. Der Bundesrat wird Ihnen darüber Bericht erstatten, denn er hat diesen Auftrag damals mit dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer bekommen, und er wird Ihnen bis in ein oder zwei Jahren diesen Bericht unterbreiten. Dann werden Sie darüber debattieren können, in welche Richtung es weitergehen soll.

Ich bin der Meinung, wir seien noch nicht am Ziel. Die Steuergegenstände sind sehr unterschiedlich definiert. Sie haben die OECD erwähnt. Ich habe mir vor einigen Jahren - damals wurde immer Holland als Standort für Unternehmen sehr gerühmt - gesagt: Ich schicke einmal eine kleine Delegation nach Holland, um das zu studieren.

Der stellvertretende Direktor der Eidgenössischen Steuerverwaltung, ein Mitarbeiter von meinem persönlichen Stab und andere Mitarbeiter sind mitgegangen und haben das System in Holland einmal studiert. Sie wurden nicht nur vom Staat mit offenen Armen empfangen, weil diese natürlich gesehen haben, dass dies auch ein Konkurrenzelement beinhaltet. Sie gingen auch zu Verbänden, Steuerberatern usw. Das interessante Ergebnis war, dass Holland in einigen Dingen sehr gut ist.

Übrigens: Sie haben die Beteiligungsgewinnsteuer erwähnt - Holland erhebt eine solche Steuer. Wir wollen jetzt aber nicht darüber debattieren; aber wir werden irgendwann einmal über eine solche, in einem vernünftigen Ausmass gestaltete Steuer sprechen müssen, um die Besteuerung quasi unabhängig von Ausschüttung oder Nichtausschüttung zu machen - aber nicht im Sinne eines fiskalischen "Fischzuges". Sie soll nicht die Steuerquote erhöhen, sondern einer rationaleren Gestaltung des Steuersystems dienen.

In Holland wurde uns gesagt - nicht vom Staat, aber von privaten Steuerberatungsfirmen -, in der Schweiz werde aus Sicht des Auslandes die formelle Disharmonisierung zunehmend zu einem Transparenzproblem. Ein Konzern, der sich in der Schweiz mit Niederlassungen in verschiedenen Kantonen ansiedeln wolle, sehe letztlich nicht mehr durch. Das sei ein Standortnachteil und kein -vorteil mehr. Ich bin der Meinung, Herr Walter Frey, dass ein Steuersystem umso transparenter ist und umso mehr Wettbewerb aufweist, je harmonisierter es formell - immer nur formell - ist. Intransparenz kann den Wettbewerb auch behindern.

Deshalb finde ich auch die Stossrichtung Ihrer Motion in Bezug auf die formelle Harmonisierung eigentlich falsch. Mir wäre es lieber, Sie würden sie ablehnen und auch nicht als Postulat überweisen. In Bezug auf die materielle Harmonisierung sind wir uns einig, da brauchen wir Ihr Postulat nicht. Aber formell sollten wir doch noch ein paar Schritte weitergehen und hier nicht falsche Signale setzen.

Noch zum Zusammenhang mit dem neuen Finanzausgleich: Wie ist eigentlich die Beziehung zwischen diesem Finanzausgleich und dem anderen Element? Ich muss vorab noch etwas sagen: Das Finanzdepartement hat Umfragen vorgenommen, die klar zeigen, dass das Volk, soviel wir auch vom Steuerwettbewerb und seinen Segnungen reden mögen, diese These letztlich schlecht versteht. Die heutigen Steuerfussunterschiede werden - das hat mich selber überrascht - von fast 90 Prozent der Bevölkerung als unverständlich und eigentlich negativ interpretiert.

Es ist interessant - ich lese hin und wieder die Zeitung und sogar den Zürcher Teil, Herr Frey Walter -: Ein Herr Schellenberg, der anscheinend in Ihrer Partei ist, lanciert jetzt im Kanton Zürich wegen dieser Unterschiede ein Volksbegehren, mit dem genau die materielle, nicht nur die formelle Harmonisierung gefordert wird. Das heisst, auch in Ihren Kreisen scheint hierzu ein gewisses Unbehagen vorhanden zu sein, vielleicht nicht bei Ihrer Führung, aber bei Ihrer Wählerschaft. Das ist eine Haltung, die wir schweizweit erkennen können. Die Leute verstehen das immer weniger. Deshalb kommen immer wieder Gedanken auf, man müsse hier eine materielle Harmonisierung vornehmen, z. B. eine gewisse Bandbreite einführen. Das ist ein altes Postulat der Linken. Ich bin der Meinung, dass das der falsche Weg ist, weil wir damit auch falsche Anreize für das Ausgabengebaren der verschiedenen Körperschaften setzen.

Das ist der Grund dafür, dass der Bundesrat die Situation auf dem Umweg des Finanzausgleiches verbessern möchte. Wir werden aber mit unseren Berechnungen dann nachweisen müssen, dass tatsächlich ein Potenzial in einer Grössenordnung entsteht, das zu einem gewissen Ausgleich der Steuerbelastung führt.

Die Idee dahinter sieht folgendermassen aus - das betrifft eigentlich das Verhältnis zu den Steuersätzen, das schon besteht: Wenn wir auf der einen Seite Kantone mit sehr hohen und auf der anderen Seite solche mit sehr tiefen Steuereinkünften pro Kopf haben, ergibt das eine schräge Kurve. Das bedeutet, dass es Kantone gibt, die ihre Aufgaben sehr gut, und andere, die ihre Aufgaben nur sehr schlecht erfüllen können. Wir wollen nun diese schräge Kurve mit verschiedenen Instrumenten etwas flacher machen. Das eine Instrument ist der Querausgleich, bei dem reichere Kantone wie Zug oder sicherlich auch Zürich zugunsten von ärmeren Kantonen etwas abgeben muss. Dieser Querausgleich wird die Kurve glätten. Die reicheren Kantone werden diesem Querausgleich natürlich nur zustimmen, wenn sie dabei gewisse Freiheiten haben und nicht alles von Bern vorgeschrieben bekommen. Deshalb ist es zwingend, dass wir gleichzeitig die Aufgabenteilung vornehmen. Verständlicherweise werden die reicheren Kantone nicht akzeptieren, dass sie nur Geld geben, dafür aber nichts bekommen sollen.

Die Kurve ist damit schon etwas flacher, aber die ärmsten Kantone werden noch immer nicht in der Lage sein, ihre Aufgaben ohne Hilfe zu erfüllen. Hier gibt der Bund von oben etwas hinein, das dieses Dreieck unten noch etwas abflacht. Dann gibt es noch die Einzelinstrumente. Ich habe sie vorhin erwähnt: Berggebietsausgleich in die Fläche, und der soziodemographische Ausgleich für die Agglomerationen. Aufgrund der neuesten Zahlen - die wir hochrechnen müssen, weil es keine entsprechenden Statistiken gibt - werden wir berechnen müssen, ob diese Querzahlungen, kombiniert mit der Aufgabenteilung und mit vermehrten freien Mitteln, es erlauben, dass die zu stark belasteten Kantone die Steuern senken können. Die andern Kantone müssen die Steuern nicht unbedingt erhöhen; sie können massvoll erhöhen oder vielleicht eine andere Politik betreiben.

Der Bund hat ja auch ein Interesse daran - das gebe ich durchaus zu -, dass es Kantone gibt, in denen sich Leute aus steuerlichen Gründen ansiedeln. Diese Leute zahlen dann wieder direkte Bundessteuern, von denen über die Politik auch Sie profitieren. So ist also das Verhältnis. Wir möchten die Steuern eigentlich indirekt über die Belastungsunterschiede und nicht direkt über die Steuersätze beeinflussen; damit bleiben die Sparanreize in den Kantonen, die Anreize zu haushälterischem Gebaren, bestehen.

Die Beziehung zum Steuerharmonisierungsgesetz habe ich erwähnt: Es geht dort nur um formelle Harmonisierung. Wir werden uns darüber unterhalten müssen, in welcher Richtung es dort weitergehen soll. Untersuchungen über die [PAGE 1534] Kantone selber kenne ich nicht, Frau Fässler; ich habe nur die internationale Untersuchung erwähnt. Die Studie des Westschweizer Professors habe ich selbst nicht im Wortlaut gelesen, aber Sie können sie sicher irgendwo beziehen.

Das alles führt den Bundesrat zur Schlussfolgerung, dass er mit der Stossrichtung, den Wettbewerb zu bewahren, durchaus einverstanden sein kann; er müsste es aber zurückweisen, nicht mehr darüber nachdenken zu dürfen, ob im formellen Harmonisierungsbereich zugunsten unserer Bürgerinnen und Bürger nicht doch noch ein gewisser Handlungsbedarf bestehen könnte.