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Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-23

Wortprotokoll

Auf Antrag von Herrn Schweiger hat der Ständerat hier ergänzt, dass über die Tatsache der Meldung nach Artikel 9 informiert werden dürfe. Der Nationalrat hat demgegenüber beschlossen, zum Entwurf des Bundesrates zurückzukehren. Zentral ist, dass die Bank informiert werden kann, dass eine Meldung erfolgt ist.

Im Unterschied zur ständerätlichen Fassung kann bei der nationalrätlichen Fassung auch über den Inhalt der Meldung informiert werden. Wir empfehlen deshalb, hier dem Nationalrat zu folgen.