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Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-09-24

Wortprotokoll

Die Länge dieser interessanten Debatte zeigt, dass wir hier ein sehr umstrittenes Geschäft besprechen. Parallelimporte sind seit Jahren ein Dauerbrenner der Bundespolitik. Sie werden sich nicht wundern, dass ich mich als Vertreterin des Kantons Basel-Stadt zu diesem Thema äussere. Die ökonomischen Grundlagen hat Ihnen mein Kollege als Vertreter des Kantons Baselland schon dargelegt.

Ich meine, heute sind wir hier im Ständerat an einem sehr entscheidenden Punkt dieser langen Auseinandersetzung. Die Frage ist - und das haben wir, das hat dieser Rat in der Hand -: Gelingt es uns, eine konstruktive, pragmatische Lösung zu finden oder nicht? Das hat unser Rat heute in der Hand. Wenn es nicht gelingt, wird uns das Thema wohl noch weitere Jahre beschäftigen und wohl auch in Form einer Volksinitiative.

Es gibt legitime Interessen der Unternehmen. Sie werden von den Akteuren der Bundespolitik, insbesondere in ihrer heutigen Zusammensetzung, sehr stark gewichtet. Es gibt aber auch legitime Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten, die nach meiner Erfahrung nicht im gewünschten Mass berücksichtigt werden. Die Frage, die wir uns heute stellen müssen, ist letztlich: Ist es legitim, zum Schutz von Unternehmen oder einzelnen Branchen die Handelsfreiheit einzuschränken, damit in der Schweiz höhere Preise abgeschöpft werden können? Dass der Bundesrat das heute faktische Verbot von Parallelimporten patentierter Güter jetzt auch gesetzlich festlegen will, ist aus der Sicht der Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch aus Sicht des Gewerbes unverständlich. Es ist nämlich nicht einzusehen, warum man für gewisse Computer, gewisse Kleider, i-Pods und viele Lebensmittel in der Schweiz ohne Mehrwert mehr bezahlen muss als in unseren Nachbarländern. Davon profitieren nämlich nicht schweizerische Unternehmen, sondern nur ausländische Importeure. Ist es die Aufgabe der schweizerischen Politik, ausländische Importeure in Bezug auf das Abschöpfen von hohen Preisen zu fördern? Ich meine: nein.

In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen einmal den Rat des Chefs der Wirtschaftsredaktion der "NZZ" mitgeben - ich zitiere einen kürzlich erschienenen Artikel -, vor allem jenen von Ihnen, die für freie Märkte plädieren und gleichzeitig gegen Parallelimporte opponieren: "Sie sollten zur Kenntnis nehmen, dass die wettbewerbliche Ordnung im Dienste der Konsumenten und nicht der Produzenten steht." Ich bin selten einer Meinung mit dem Chef der Wirtschaftsredaktion der "NZZ", aber in diesem Fall hat er eindeutig Recht.

Eigentlich sind sich Bundesrat und Parlament einig: Die Schweiz ist bei zahlreichen Produkten eine Hochpreisinsel, deshalb brauchen wir Reformen - einige haben wir schon aufgegleist, andere werden noch kommen -, um diese Barrieren abzubauen. Die Lösung der Kommissionsmehrheit ist ein wichtiger Schritt bei einem vernünftigen Abbau solcher Barrieren. Es war übrigens nie so nötig wie heute, die Kaufkraft der Konsumenten und Konsumentinnen zu stärken. Mittlerweile steigen die Preise in vielen Bereichen massiv an, also ist es für mich auch konjunkturpolitisch ein Gebot der Stunde, bei den Parallelimporten einen vernünftigen Weg zu finden. Viele, die heute gegen eine Aufhebung des Verbotes für Parallelimporte kämpfen, waren - daran möchte ich Sie erinnern - 1992 für den EWR-Vertrag. Wäre er angenommen worden, hätten wir nicht nur das Cassis-de-Dijon-Prinzip, sondern längst auch die Parallelimporte, und die Schweiz wäre damit nicht untergegangen.

Die Frage ist, warum viele ehemalige EWR-Befürworter immer noch so vehement gegen Parallelimporte sind. Die Antwort liegt eigentlich auf der Hand: Man kann unter dem Siegel des Patentschutzes auf relativ elegante Weise Vertriebsmonopole aufbauen. Eine Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft aus dem Jahre 2006 zeigt, dass mehr als 80 Prozent der Unternehmen in Europa eine Innovation zum Patent anmelden, "um Konkurrenten strategisch zu blockieren". Es geht also nicht nur darum, Innovationen gegen Nachahmer zu schützen - was für mich völlig unbestritten ist -, sondern es geht darum, mit dem Systemwechsel, den wir heute machen sollten, dafür zu sorgen, dass der Patentschutz das schützt, was er schützen soll, nämlich Innovationen und nicht die Verhinderung von Konkurrenz.

Der Patentschutz wird mit dem heutigen Systemwechsel, den unsere Kommissionsmehrheit vorschlägt, überhaupt nicht angetastet. Das muss hier einmal glasklar festgestellt werden. Die Lösung, die uns die Kommissionsmehrheit vorschlägt, ist für mich klar ein Kompromiss. Über genau diese Kompromisslösung hat übrigens - und das scheint mir bei der Beurteilung dieses Geschäftes auch sehr wichtig zu sein - der Nationalrat anlässlich seines sehr knappen Entscheides zugunsten des Bundesrates nicht befunden. Ich bin überzeugt, dass wir, wenn wir heute diesen Weg gehen, auch den Nationalrat von diesem Kompromiss überzeugen können. Der Kompromiss ist sinnvoll, weil er Produkte mit staatlich festgelegten Preisen ausnimmt - dazu ist schon einiges gesagt worden, das brauche ich hier nicht weiter auszuführen.

Ich möchte zuhanden von Kollege Germann und zu seinem Minderheitsantrag noch feststellen: Es ist eben ein Unterschied, ob man in einem Markt mit freien Preisen operiert oder ob man in einem Markt mit staatlich festgelegten Preisen operiert. Mir scheint, das will diese Minderheit II nicht sehen, sondern sie will alles über den gleichen Kamm scheren. Das ist aber schon wegen einem gesetzgeberischen Grundsatz, den wir in diesem Hause immer hochgehalten haben, nicht gut. Dieser besagt, dass man Gleiches nach Massgabe seiner Gleichheit gleich und Ungleiches nach Massgabe seiner Ungleichheit ungleich behandeln soll. Ich glaube, dass ich das im Ständerat, wo ja die Juristen eine sehr starke Position haben, nicht weiter ausführen muss. Sie kennen den gesetzgeberischen Grundsatz, und in diesem Falle muss er angewendet werden, weil die Märkte eben nicht vergleichbar sind.

Also, es geht hier, wie gesagt, nicht um Heimatschutz für eine bestimmte Branche, sondern es geht darum, dass man solche Regeln einhält. Und es ist wichtig, dass wir auch für Produkte mit staatlich festgelegten Preisen eine sachgerechte Regelung haben. Sachgerecht bedeutet hier: Wir brauchen eine Lösung, die die Märkte nach ihrer Ungleichheit behandelt. Die Kommissionsmehrheit hat das so gesehen. Und es ist unterdessen ein offenes Geheimnis, dass die Signale aus der Pharmabranche - wir reden eben in Basel noch miteinander - durchaus so sind, dass sie mit diesem Kompromiss der Kommissionsmehrheit leben kann. [PAGE 700]

Ich möchte vor allem jenen noch etwas sagen, die meinen, mit einem strikten Verbot der Parallelimporte würden sie die Pharmaindustrie verteidigen. Das Gegenteil ist der Fall: Sie werden ihr einen Bärendienst leisten. Sie wissen, dass die Initiative für die euroregionale Erschöpfung von mehreren Verbänden bereits zur juristischen Prüfung eingereicht worden ist. Und ich kann Ihnen als langjährige Kämpferin bei Abstimmungen zu verschiedenen Themen sagen: Es ist nicht so schwierig, eine solche Abstimmung zu gewinnen. Das Preisargument ist populär, und dazu muss man noch ein bisschen über die überrissenen Managerlöhne gewisser Branchen reden. Das wird dann das geeignete Futter sein. Also: Es ist sicher vernünftiger, wenn wir hier in diesem Rat einen pragmatischen, lösungsorientierten Kompromiss aufzeigen und dem Antrag unserer Kommissionsmehrheit zustimmen.

Ich plädiere deshalb für Eintreten und bitte Sie, auch der Mehrheit zuzustimmen.