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Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-24

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir zuerst, meine Interessenbindungen darzulegen: Ich bin Präsident des Verwaltungsrates einer Tochtergesellschaft von Roche, der Roche Diagnostics, bin gleichzeitig aber auch Präsident des Vorstandes der Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien. Die Wertung der beiden Branchen bezüglich dieser Vorlage ist eine unterschiedliche, weshalb Sie davon ausgehen können, dass das, was ich nachfolgend sage, nur etwas ist, nämlich meine und nur meine Meinung, die ich im Übrigen primär aus einer volkswirtschaftlichen Optik herleite.

Ursprung der heutigen Vorlage und damit auch deren Zweck ist letztlich die Hebung unseres Wohlstandes. Wohlstand aber hat verschiedene Facetten, so sicher auch die Höhe der Preise. Tiefere Preise erhöhen den Wohlstand und sind deshalb grundsätzlich erstrebenswert. Die sich stellende Frage ist jedoch, ob die Erreichung des Zieles tieferer Preise durch eine Änderung der Patenterschöpfung nicht mit Nachteilen verbunden ist, die den Wohlstand als Ganzes mehr zu beeinträchtigen vermögen, als ihn die Preisreduktionen als Folge der Änderung der Patenterschöpfung jemals heben könnten. Ich bin nun der Meinung, dass dem so ist, und versuche, Ihnen dies plausibel zu machen. Dabei gehe ich von einer volkswirtschaftlich gesamtheitlichen Optik aus, was ich wie folgt tue:

Vor wenigen Wochen erhielt ich - wie Sie wahrscheinlich alle auch - ein Buch des alt Preisüberwachers Ruedi Strahm mit dem Titel "Warum wir so reich sind. Wirtschaftsbuch Schweiz". Spontan entschloss ich mich nun, die Ursache unseres überproportionalen Wohlstandes zum Ausgangspunkt der Beurteilung möglicher negativer Auswirkungen einer Änderung der Patenterschöpfung zu nehmen. Mit Ruedi Strahm bin ich der Meinung, dass für unseren Wohlstand in bedeutendem Umfange die unterschiedliche Arbeitsproduktivität der verschiedenen Branchen und damit deren unterschiedliche Bruttowertschöpfung eine zentrale Rolle spielen. Im Gegensatz zu Ruedi Strahm versuchte ich, deren Auswirkungen auf unseren Wohlstand zu quantifizieren. Ich rechnete wie folgt:

Berechnung 1: Es sind die innovativen, international tätigen Bereiche unserer Wirtschaft, welche eine überproportionale Arbeitsproduktivität und damit eine überproportionale Wertschöpfung haben. Für Einzelbereiche von Branchen, z. B. den Exportanteil, gibt es nun keine Statistiken. Deshalb ist eine Annäherung zu machen, was ich so getan habe, dass ich drei der stärksten Branchen unseres Landes, darunter auch die Pharmaindustrie, betrachtete; nur für Branchen als Ganzes gibt es nämlich Statistiken. Die rund 320 000 Arbeitnehmer dieser drei Branchen generieren eine Bruttowertschöpfung von rund 100 Milliarden Franken. Würden nun alle diese Arbeitnehmer nur die Arbeitsproduktivität des Durchschnitts der schweizerischen Wirtschaft haben, würde ihre Bruttowertschöpfung rund 40 Milliarden Franken, also 60 Milliarden weniger, betragen.

Berechnung 2: Die Plausibilität der Richtigkeit dieser Berechnung habe ich überprüft. Ich überlegte mir, in welchen Kantonen diese drei stärksten Branchen tätig sind. Ich kam auf fünf Mittellandkantone mit insgesamt 2 Millionen Einwohnern. In diesen fünf Kantonen beträgt das Volkseinkommen durchschnittlich 76 500 Franken pro Person. Zum Vergleich habe ich das Volkseinkommen von sieben anderen Mittellandkantonen, vorab den grösseren, berechnet, die total 3 Millionen Einwohner haben. Das Volkseinkommen dieser sieben Kantone beträgt durchschnittlich 47 500 Franken pro Person. Die Differenz beträgt also rund 30 000 Franken. Wäre es nun so, dass die 2 Millionen Einwohner derjenigen Kantone, in denen die stärksten Branchen schwergewichtig beheimatet sind, das gleiche Einkommen hätten, wie dies in den anderen von mir berücksichtigten Mittellandkantonen der Fall ist, würde sich das gesamte Volkseinkommen der Schweiz um 60 Milliarden reduzieren. Die ähnlichen Ergebnisse der beiden Berechnungen, nämlich je 60 Milliarden Franken, dürften deshalb nicht so falsch sein.

Nun habe ich Berechnung 3 angestellt: Wäre die Bruttowertschöpfung der drei Spitzenbranchen und damit indirekt das Volkseinkommen der fünf Kantone, in denen diese Branchen hauptsächlich ansässig sind, um 60 Milliarden Franken kleiner, würde die gesamte Kaufkraft der Schweiz nicht nur um diese 60 Milliarden Franken, sondern um bedeutend mehr abnehmen. Nehme ich beispielsweise an, dass die Hälfte der entfallenden Bruttowertschöpfung von 60 Milliarden Franken im Inland ausgegeben worden wäre, würde sich das Volkseinkommen der Schweiz um weitere 30 Milliarden Franken reduzieren. Hochgerechnet auf das BIP wären dies rund 90 Milliarden Franken, was einen BIP-Anteil von rund 18 Prozent ausmachen würde.

Anschliessend an diese volkswirtschaftliche Beurteilung über die Bedeutung bruttowertschöpfungsintensiver Branchen stellte sich für mich die Frage, ob sich eine Änderung der Patenterschöpfung negativ auf die heute sehr hohe Bruttowertschöpfung auswirken könnte. Zwar ist eines sicher: Ein Absinken des BIP um mehrere Milliarden Franken wäre nicht zu erwarten, die Auswirkungen aber wären trotzdem bedeutsam; dies aus drei Gründen:

Erster Grund: Vorab für die international tätigen, wegen ihrer Innovationskraft starken Branchen und Konzerne ist die Stabilität des Immaterialgüterrechts, und dabei insbesondere des Patentschutzes, von grösster Bedeutung. Wenn damit gerechnet werden muss, dass ein Land diesbezüglich labil ist, spielt bei jeder Entscheidung, wo man Patente zentral verwerten will, die mögliche Labilität des Patentschutzes eine Rolle. Im Zweifelsfall entscheidet man sich für Stabilität und nicht für Instabilität.

Zweiter Grund: Bis heute hat die Schweiz den Ruf, sich stark und stabil für den Patentschutz einzusetzen. Diesen Standortvorteil zu relativieren ist nicht ungefährlich. Auch wenn man zwischen regionaler und nationaler Erschöpfung splitten sollte, würde dies an dieser Beurteilung nicht viel ändern. Indiz für die Richtigkeit dieser Behauptung ist beispielsweise der Umstand, dass sich Vertreter der Splittinglösung medial haben vernehmen lassen, dieses Splitting sei nur vorübergehend und die regionale Erschöpfung werde früher oder später für alle kommen.

Die Industrie hört solche Signale und wird sehr wohl hierauf reagieren. Dazu drei Beispiele:

Erstes Beispiel: Herr Nationalrat Schneider-Ammann hat uns in der gestrigen Fraktionssitzung mitgeteilt, dass er alle CEO der grössten Unternehmen der Swissmem, also vorab [PAGE 692] der Maschinenindustrie, kontaktiert habe. Alle, aber wirklich alle dieser CEO haben eine regionale Erschöpfung und insbesondere eine einseitige regionale Erschöpfung abgelehnt.

Zweites Beispiel: Die Schweiz hat viele Patentverwertungsgesellschaften internationaler Konzerne. Ein Grund, in der Schweiz zu sein, ist die nationale Erschöpfung. So nämlich sind es die Schweizer Konzerngesellschaften, welche die Preise für die patentierten Güter des Gesamtkonzerns bestimmen können. Wird nun die regionale Erschöpfung eingeführt, besteht die Gefahr, dass diese Schweizer Preise steuerlich nicht mehr akzeptiert werden, weil ja - so die Argumentation - auch regionale Einkaufsmöglichkeiten in den einzelnen Ländern, so auch in den jeweils relevanten Abnehmerländern, bestehen. Der Grund, in der Schweiz zu sein, fällt also für viele dieser Patentverwertungsgesellschaften weg. Ich möchte nun all die langen Gesichter sehen, wenn die erste Patentverwertungsgesellschaft aus der Schweiz wegzieht. Zu wissen ist nämlich, dass diese Patentverwertungsgesellschaften derzeit Hunderte von Millionen Franken Steuern bezahlen.

Ein drittes Beispiel: Geht der Antrag der Mehrheit bei Absatz 5 durch, besteht ausserhalb der EU auch für die Pharmaindustrie dann eine internationale Erschöpfung, wenn der patentierte Anteil nur untergeordnet ist. Besteht so nicht die Gefahr, dass die internationale Erschöpfung ausserhalb der EU für Teile von Pharmaartikeln die Bedeutung des Standorts Schweiz zu relativieren vermöchte?

Der dritte Grund, warum ich gegen die Anträge der WAK-Mehrheit bin: Im Standortwettbewerb fast noch wichtiger als das Vertrauen in die Stabilität ist die Verlässlichkeit in der Beachtung internationaler Verträge. Beginnt ein Land, mit international eingegangenen Verpflichtungen zu spielen und sie opportunistisch dann nicht mehr wahrzunehmen, wenn dies für den Binnenmarkt Vorteile verspricht, schwindet Vertrauen. Damit rechnen zu müssen, dass dies tendenziell bei allen internationalen Verpflichtungen der Fall sein könnte, beeinflusst Entscheidungen, in ein Land zu gehen, in einem Land zu bleiben oder Teilsegmente ins Ausland zu verlagern.

Auf diese eher allgemeinen Ausführungen folgt nun meine konkrete Beurteilung der heutigen Vorlage. Die Preise in der Schweiz sind in Relation zu jenen im Ausland zwar zurückgegangen, aber immer noch relativ hoch. Ein nicht unwesentlicher Teil der Medien, Teile der Verwaltung, mehrere Verbände und viele andere hämmern uns punkto Bekämpfung dieser Hochpreisinsel seit Jahren und ständig wiederkehrend folgende Formel ein: Hochpreisinsel gleich Parallelimporte gleich Patente. Oder umgekehrt gelesen: Wenn endlich die nationale Patenterschöpfung entfällt, sind Parallelimporte möglich, und dann gibt es keine Hochpreisinsel mehr. Ich bin mir bewusst, dass ich dies provokativ formuliert habe.

Die Logik dieser Formel ist zwar durchaus einprägsam und für viele wahrscheinlich äusserst bequem. Sie ist aber fundamental falsch. Die Frage der Patenterschöpfung ist zwar - das sei durchaus eingestanden - von einer gewissen Bedeutung, spielt aber für die Differenz zu den Preisen im Ausland nur eine marginale Rolle. Viel wesentlichere Ursachen sind - in dieser Reihenfolge - folgende: erster Rang: unsere hohen Löhne; zweiter Rang: unsere hohen Kosten, vorab für die Infrastrukturen von Vertrieb und Verkauf; dritter Rang: technische Handelshemmnisse, die wir nun durch die Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips beseitigen wollen; vierter Rang: unsere Zölle, vorab im Agrarsektor; fünfter Rang: die Abschottung unserer Landwirtschaft; sechster Rang: erschwerte Parallelimporte wegen Alleinimport und sonstigen Exklusivverträgen; letzter, siebter Rang, weit abgeschlagen: erschwerte Parallelimporte wegen der nationalen Patenterschöpfung.

Ich versuche, diesen letzten Rang - erschwerte Parallelimporte infolge von Patenten - zu quantifizieren. Dabei beschränke ich mich auf die Food- und Nonfood-Artikel, die ja im Zentrum der heutigen Vorlage stehen. Unsere durch den Detailhandel, inklusive aller Grossverteiler, vertriebenen Food- und Nonfood-Artikel kosten wegen der nationalen Erschöpfung gemäss mehreren Gutachten und gemäss dem uns vom Departement zugekommenen Bericht 40 bis 180 Millionen Franken mehr, als dies bei regionaler oder internationaler Erschöpfung der Fall wäre. Das sind nur approximative Werte, aber wenn ich sie durchschnittlich berechne, sieht die Situation so aus, dass die Schweiz pro Jahr 110 Millionen Franken mehr bezahlt, weil wir die nationale Erschöpfung haben. Diesen Betrag gilt es nun zu gewichten: Bei 7,6 Millionen Einwohnern sind dies pro Einwohner Fr. 14.47 pro Jahr, Fr. 1.20 pro Monat bzw. 3,9 Rappen pro Tag.

Wie immer bei Gutachten wird man einwenden, sie seien falsch oder untertrieben oder was auch immer. Unterschwellig war dies auch in der WAK so, weshalb man diesbezüglich zumindest rudimentäre Anhörungen durchführte. Das Ergebnis war frappierend: Der Vertreter einer Grosshandelskette - er war nicht von einer der zwei grössten - hat, wahrscheinlich unbewusst, mit entwaffnender Offenheit gezeigt, dass für ihn das Problem nicht bei den Patenten, sondern bei den Alleinimporteuren, also bei den Exklusiv-Belieferungsverträgen, liegt. Er verwies auf einen Fall, in dem eine von ihm angefragte Lieferantin die Belieferung verweigerte, weil seine Grosshandelskette als Abnehmerin nicht sicherstellen könne, dass die angefragten Artikel sachgerecht installiert würden - mit Patenten hat dies nichts zu tun. Er wies auf weitere Anfragen hin, die mit der Begründung, dass man keine Do-it-yourself-Geschäfte beliefere, abgelehnt wurden. Konkret sagte er beispielsweise auch, ein Lieferant habe bei ihm einen bestimmten Joghurttyp zurückgezogen, weil man nun einen anderen Grossverteiler beliefere. Noch krasser war ein Fall, in dem seine Firma, wie er sagte, Adidas-Kleider im Ausland gekauft habe, der Generalimporteur dann aber den Zoll angerufen habe, um mitzuteilen, dass es sich nicht um von Adidas hergestellte Ware handle, sondern um solche mit gefälschten Signeten und Logos, was zur Blockierung durch den Zoll geführt habe, bis die Echtheit der Markenkleider habe bewiesen werden können. Nun weiss aber auch ein juristischer Laie, dass Joghurts mit Patenten nichts zu tun haben, genauso wenig wie der Vorwurf, Signete und Logos seien gefälscht. Der Vertreter der Grosshandelskette machte also bei unserem Hearing den gleichen Fehler wie der Grossteil der Medien in der jüngsten Vergangenheit: In der Regel hat die Erschwerung von Parallelimporten nichts, aber auch gar nichts mit Patenten zu tun, sondern mit dem Exklusivimport, insbesondere mit den Alleinimporteuren. Erstaunlich ist nun in diesem Zusammenhang, dass bei der Weko nur sehr, sehr wenige Verfahren anhängig gemacht wurden, um die bei diesem Exklusivimport aufgetretenen Missstände abzuklären.

Zur Bekräftigung der Wirkung einer geänderten Patenterschöpfung kam auch in unserer WAK ein der Landwirtschaft nahestehender Jurist zu Wort, der auf das Einsparpotenzial in der Landwirtschaft verwies. Nun wissen wir alle aus der AP-2011-Debatte - und das ist von allen Seiten, auch vonseiten der Landwirtschaft, unbestritten -, dass der Einsparungsumfang in der Landwirtschaft bei 25 Millionen Franken liegt. Nehmen wir nun an, dass tatsächlich landwirtschaftliche Produkte um diesen Betrag billiger geworden wären, und bedenken wir gleichzeitig, dass etwa ein Drittel hievon ins Ausland geliefert wurde, dann beträgt für die Schweiz die gesamte Verbilligung 16 Millionen, was etwas mehr als 2 Franken pro Person und Jahr ausmacht. Dies entspricht - und hier bin ich etwas pointiert - dem Preis von einem Kilogramm Kartoffeln pro Jahr, einer Kartoffel pro Monat oder einer halben Pomme frite pro Tag.

Zusammenfassend also Folgendes: 3,9 Rappen pro Tag sind nicht nichts. Was nun aber zu zeigen sein wird, ist, dass diese wenigen Rappen wenig, sehr wenig sind im Vergleich zu den Nachteilen, die uns bei einer Änderung der Patenterschöpfung erwarten. Dazu Folgendes: Zur Labilität des Vertrauens in den Patentschutz, zur dadurch bewirkten Tendenz, patentrelevante Entscheide zuungunsten der Schweiz zu treffen, und zur dadurch entstehenden Minderung unserer Standortqualität habe ich mich bereits vorher geäussert. Was noch bleibt, ist die Verlässlichkeit der Schweiz beim [PAGE 693] Einhalten der von ihr in internationalen Verträgen eingegangenen Verpflichtungen. Dazu im Einzelnen Folgendes: Bei den von der WAK durchgeführten Hearings war das Segment Recht durch das Bundesamt für Justiz, nämlich durch Herrn Luzius Mader, vertreten. Einleitend erklärte er, kein Spezialist für Immaterialgüterrecht, insbesondere Patentrecht, und kein Spezialist des internationalen Handelsrechts zu sein. Deshalb beschränke sich das Bundesamt für Justiz darauf, eine kritische Analyse der bisherig vorliegenden Gutachten vorzunehmen. Interessant ist für uns nun der Inhalt dieser Analyse. Leicht verkürzt lautet diese wie folgt:

1. Aus rechtlicher Sicht seien hinsichtlich Vereinbarkeit der einseitig regionalen Erschöpfung sowohl mit dem Trips- wie mit dem Gatt-Abkommen unterschiedliche Rechtsauffassungen vertretbar.

2. Die Gefahr einer Klage vor der WTO scheine unter dem Gatt-Abkommen grösser zu sein als unter dem Trips-Abkommen.

3. Wie gross das Risiko des Unterliegens im Falle einer Klage sei, lasse sich nicht absolut zuverlässig abschätzen.

4. Man komme deshalb zur Auffassung, dass eine politische Entscheidung im Sinne der einseitigen regionalen Erschöpfung rechtlich vertretbar sei.

Was aber heisst diese Analyse für uns? Ich versuche dies in einfachen Worten sehr generell zu beschreiben. Wenn mir in Zukunft ein Klient sagt, er sei nicht ganz sicher, ob er für das oder jenes eine Baubewilligung brauche, und er mich deshalb fragt, ob er trotz dieser Unsicherheit ohne Baubewilligung bauen solle, kann ich ihm sagen, dass es keine grosse Rolle spiele, ob er unsicher sei, bedeutsam sei nur, ob er damit rechnen müsse, dass später jemand reklamieren könnte. Mein Klient meint nun, eine Reklamation sei wenig wahrscheinlich, und beginnt zu bauen. Kurz darauf erhält er einen Strafbefehl mit der Mitteilung, wer an der Rechtslage zweifle, gleichwohl aber ohne Bewilligung baue, handle eventualvorsätzlich. Ob dieses Beispiel gut oder schlecht ist, weiss ich nicht. Was ich jedoch weiss, ist, dass ein Staat, der sich im internationalen Recht über Unsicherheiten hinwegsetzt, an Reputation verliert. Die Schweiz erhielte das Image, die Einhaltung internationaler Verpflichtungen dann von anderen einzufordern, wenn solche sie sonst schädigen könnten, und sich dann aber über internationale Verpflichtungen hinwegzusetzen, wenn ihr dies wirtschaftlich passt.

Sie alle wissen, dass Frau Bundesrätin Leuthard in aller Herren Länder pilgert, um Freihandelsabkommen abzuschliessen. Immer spielt dabei das Immaterialgüterrecht und insbesondere das Patentrecht eine entscheidende Rolle - weil für die Schweiz von entscheidender Bedeutung. Zu Recht will Frau Bundesrätin Leuthard, dass der Schutz unserer Innovationen gewährleistet wird, denn dies ist für unseren Export entscheidend. Führen wir nun einseitig die regionale Erschöpfung ein, kann ich schon heute das Lächeln in den Gesichtern unserer Verhandlungspartner anderer Länder sehen, welche sagen: Was wollt ihr von uns die Einhaltung internationaler Verträge verlangen, wenn ihr selbst bei erstbester Gelegenheit dagegen zu verstossen bereit seid?

Deshalb mein Schluss: 3,9 Rappen pro Tag sind wenig. Nur schon dann, wenn als Folge geschaffenen Misstrauens das internationale Geschäft der Schweiz um nur 1 Prozent zurückgeht, ist der volkswirtschaftliche Schaden zigmal grösser als die Vorteile einer nationalen Erschöpfung. Vor allem aber ersuche ich Sie, die Anträge der Mehrheit der WAK abzulehnen, weil ich will, dass internationale Verpflichtungen eingehalten werden. Vertraglich eingegangene Verpflichtungen dann, wenn deren Inhalt unsicher sein mag, fatalistisch und opportunistisch infrage zu stellen kommt vertragsschädigendem Verhalten sehr, sehr nahe. Dies beurteilen auch der Bundesrat und die Minderheit der WAK so.

Ich bitte Sie deshalb, dem bundesrätlichen Entwurf, der mit den Anträgen der Kommissionsminderheit identisch ist, zuzustimmen.

Richtig und rechtskonform ist die internationale Erschöpfung dann, wenn patentgeschützte Teile nur eine untergeordnete Bedeutung haben. Zumindest so lange, wie keine anderslautenden vertraglichen Vereinbarungen geschlossen sind, ist für alles andere die nationale Erschöpfung das allein Richtige. Ich weiss, dass es populär und politisch charmant wäre, den Mehrheitsanträgen der WAK zuzustimmen. Den Eindruck zu erwecken, sich für die Interessen des kleinen Mannes einzusetzen, ist immer etwas Schönes. Weniger schön ist es, dem kleinen Mann etwas vorzugaukeln, von dem man eigentlich wissen muss, dass es mittelfristig dem Wohl aller, und damit auch dem der kleinen Leute, abträglich sein kann.

Ich stimme für die Beibehaltung der nationalen Erschöpfung, weil ich etwas anderes für mich nicht verantworten könnte. Mir ist es lieber, von allen Seiten in die Pfanne gehauen zu werden, als mir später einmal sagen zu müssen, in einem wichtigen Augenblick die Verantwortung für die Aufrechterhaltung unseres überproportionalen Wohlstandes aus kurzsichtigen Gründen nicht wahrgenommen zu haben.