Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-09-29
Wortprotokoll
Zu Artikel 298: Es handelt sich nur um die Frage, in welchem Gesetz das geregelt wird; es gibt materiell keine Änderung.
Ich möchte zuhanden des Amtlichen Bulletins noch etwas nachtragen, denn da besteht auch eine Abweichung: Bei Artikel 243 bin ich mit der Fassung des Ständerates einverstanden. Es kann sich ja auch um eine Angelegenheit handeln, in der die Verhandlungsmaxime gemäss Artikel 245 Absatz 1 gilt. Da muss die gleiche Novenschranke gelten wie im ordentlichen Verfahren, sonst würde der Prozess unnötig in die Länge gezogen.