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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-09-29

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, der Mehrheit zu folgen. Es geht hier lediglich um die Frage, wo das gerichtliche Verfahren zur Rückführung entführter Kinder geregelt werden soll. Folgen Sie der Minderheit, wird es sowohl in der ZPO als auch im Bundesgesetz über internationale Kindesentführungen und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen geregelt. Das ist zwar nicht falsch, aber überflüssig und aus systematischer Sicht nicht eben schön. Eine ausschliessliche Regelung in einem der beiden Gesetze ist vorzuziehen. Der Nationalrat und die Mehrheit Ihrer Kommission haben sich für eine Regelung im Spezialgesetz entschieden. Sie tragen damit auch einem Anliegen aus der Praxis Rechnung.

Die internationalen Kindesentführungen sind rechtlich und menschlich sehr komplex. Deshalb verlangt ja auch das Bundesrecht für die gerichtlichen Entscheide jeweils eine einzige kantonale Instanz. So kann das nötige Know-how entwickelt und auch dem Faktor Zeit entsprechend Rechnung getragen werden. Involviert sind nicht nur die Zivilgerichte, involviert ist auch die zentrale Behörde des Bundes. Gerichte und Verwaltung müssen koordiniert vorgehen. In der ZPO können wir aber nur die Aufgaben der Zivilgerichte regeln, das Verfahren vor der Zentralbehörde bliebe im Spezialgesetz. Ein solches Splitting wäre weder zweckmässig noch benutzerfreundlich. Es ist einfacher, und es ist auch praktikabler, sämtliche Aspekte der Kindesentführung in einem einzigen Erlass zu regeln.

Das ist eine rein technische Bereinigung, materiell ändern wird sich nichts. Ich bin überzeugt, dass das eine sachgerechte Lösung ist, und man muss sich auch überlegen, dass das Kodifikationsprinzip ja nicht einfach um seiner selbst willen gilt. Prozessrecht ist in diesem Sinne dienendes Recht. Entscheidend müssen immer die Bedürfnisse der Praxis sein.

Ich möchte Sie darum bitten, der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag abzulehnen.

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