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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-09-29

Wortprotokoll

Die Stärke unserer Wirtschaft liegt in der Innovation. Bei innovativen Produkten sind Erfindungsschutz und Patentberatung zentral. Die Komplexität des Patentrechts setzt Fachkompetenz und auch Erfahrung bei den Nutzerinnen und Nutzern voraus. Einzelpersonen und auch kleinere und mittlere Unternehmen sind auf kompetente Beratung angewiesen.

Heute ist es so, dass an sich jede Person die Vertretung und Beratung in Patentsachen wahrnehmen kann, unabhängig davon, ob die hohen fachlichen Voraussetzungen erfüllt werden oder nicht. Die mangelnde Transparenz bei der Wahl eines Patentanwalts und auch die gelegentlich fehlende Qualitätssicherung stellen ein erhebliches Risiko für die Dienstleistungssuchenden dar. Wir wissen, dass Patente für kleinere und mittlere Unternehmen häufig das entscheidende wirtschaftliche Startguthaben sind; entsprechend kann eine nichtoptimale Beratung fatale Folgen haben. Für den Innovationsstandort Schweiz wirkt sich dies negativ aus.

Wir schlagen daher mit der Einführung des Titelschutzes vor, die Qualität bei der Beratung und Vertretung in Patentsachen zu gewährleisten, innovative Personen und Unternehmen vor unqualifizierter Beratung zu schützen und Transparenz bei den Dienstleistungsangeboten zu schaffen. Patentanwältin oder Patentanwalt soll sich künftig nur noch nennen dürfen, wer im Patentanwaltsregister eingetragen ist und dazu die erforderlichen Berufsqualifikationen aufweist, also einen natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Hochschulabschluss hat, dann die Patentanwaltsprüfung bestanden und auch Berufserfahrung gesammelt hat - das muss nachgewiesen werden. Nur im Patentanwaltsregister eingetragene Patentanwältinnen oder Patentanwälte dürfen sich dann auch als solche bezeichnen. Das heisst aber nicht, dass nur die eingetragenen Patentanwältinnen und -anwälte in Patentsachen tätig sein dürfen; andere Personen dürfen das einfach nicht unter diesem Titel tun, sodass klar ist, wer in diesem Bereich die erforderliche Qualität und die nötigen Qualifikationen mitbringt. Wir sind der Auffassung, dass der Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit damit verhältnismässig ist. Wir sind auch überzeugt, dass es im Sinne des Qualitätsstandards ist, diese Registrierung von Patentanwälten und Patentanwältinnen jetzt wahrzumachen, wie das die Praxis schon längere Zeit wünscht.

Ein wesentlicher Bestandteil eines gut funktionierenden Patentsystems - dann auch mit Patentanwältinnen oder Patentanwälten - ist die Rechtsdurchsetzung. Die Investitionen der Wirtschaft in Forschung und Entwicklung erfordern, dass ein wirksamer Schutz durch Patente besteht. Der Schutz durch Patente erweist sich als wirkungslos, wenn die Rechtsdurchsetzung nicht gewährleistet werden kann. Heute sind die gerichtliche Durchsetzung von Patenten und damit auch der Innovationsschutz nur unzureichend sichergestellt. Streitigkeiten in Patentsachen sind sehr komplex; die Schnittstelle zwischen Technik und Recht ist auch komplex und erfordert von den entsprechenden Richterinnen und Richtern spezielle Fachkenntnisse, die an sich nur wirklich erworben werden können, wenn man eine gewisse Praxis entwickeln kann. Aber da heute - an sich glücklicherweise - nur wenige Patentstreitigkeiten vor Gericht anhängig gemacht werden, können sich die kantonalen Gerichte diese Praxis gar nicht erarbeiten, da es so viele zuständige Gerichte gibt. Das führt dazu, dass das fehlende Fachwissen in vielen Fällen über aussenstehende Sachverständige erworben wird, d. h., dass Rechtsprechungsaufgaben an aussenstehende Sachverständige delegiert werden, und das entspricht an sich nicht dem, was wir unter Rechtsprechung verstehen. Es gibt auch lange Verfahren - das ist auch bedingt durch diese Struktur -, mangelnde Rechtssicherheit und auch eine fehlende Kontinuität in der Rechtsprechung.

Wir denken, dass die Schaffung eines eidgenössischen Spezialgerichtes für Patentstreitigkeiten der richtige Weg ist. Dann werden wir ein Gericht haben, das sich aus juristisch und technisch ausgebildeten Richterinnen und Richtern zusammensetzt, die mehrheitlich nebenamtlich tätig sind. Damit kann sich auch der Personalaufwand parallel zur Geschäftslast entwickeln. Mit der Anbindung des Gerichtes an die Infrastruktur des Bundesverwaltungsgerichtes können Synergien genutzt und entsprechend die Kosten tief gehalten werden. Die Finanzierung erfolgt über Gerichtsgebühren, subsidiär über Patentgebühren. Die Einzelheiten der Finanzierung sollen dann auf dem Verordnungsweg geregelt werden. Die Konzentration des Patentrechtsprozesses bei einem eidgenössischen Spezialgericht gewährleistet eine bundesweit qualitativ hochstehende Rechtsprechung in Patentsachen. Das ist effizient und fördert unseres Erachtens die Wohlfahrt und auch die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes.

Ich möchte Sie bitten, auf die beiden Vorlagen einzutreten.