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Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-12-13

Wortprotokoll

Ich kann jetzt auf die verschiedenen steuertechnischen Ausführungen verzichten, nachdem selbst Herr Grobet zugebilligt hat, dass wahrscheinlich der Weg, den er vorschlägt, nicht der richtige ist. Ich könnte Ihnen das jetzt noch im Detail erklären, Sie finden das auch in unserer Stellungnahme, aber ich will Ihre Zeit nicht über Gebühr beanspruchen. Wir haben unter Ziffer 5 dargelegt, welche Alternative wir sehen würden, um das Problem zu entschärfen - ich glaube, ganz lösen kann man es nicht.

Dazu Folgendes: Der neue Finanzausgleich, ich habe das in der Fragestunde hier schon gesagt, ist an sich von den Instrumenten und den Mechanismen her botschaftsreif, aber wir müssen noch gewisse Zahlen überarbeiten und nachrechnen, weil der Zahlenstand nicht aktuell ist und wir die Wirkungen in dieser Hinsicht noch einmal überprüfen müssen.

Wir haben verschiedene Instrumente, die in die Richtung, die der Motionär einschlagen will, weisen und die dazu dienen könnten, die Zentrumslasten gezielter abzugelten: Das eine ist ein institutionalisierter interkantonaler Lastenausgleich. Das andere Instrument ist die Aufforderung an die Kantone, innerhalb des Kantons ähnliche Finanzausgleichsordnungen zu schaffen, die eben auch dazu führen, dass man das Problem zwischen einem Stadt- und einem Landgebiet - ich weiss, dass in Genf die Stadt sehr prädominant ist - immerhin innerkantonal entschärfen kann. Ein weiteres Instrument ist das folgende: Der Bund hat mit dem soziodemographischen Lastenausgleich - ähnlich, wie man früher für die Berggebiete etwas getan hat - gewisse Mittel, um jenen Agglomerationen, die besondere Lasten haben, in dieser Hinsicht etwas unter die Arme greifen zu können.

Sie sehen aber, Herr Grobet, dass der Weg nicht über die Steuern führt, sondern er führt über andere Formen des Ausgleichs. Das sollte sich auch etwas steuerharmonisierend auswirken. Deshalb machen wir beim neuen Finanzausgleich noch einmal die Rechnung, um zu sehen, wie gross das Steuersenkungspotenzial für Gebiete sein könnte, in denen die Steuern besonders hoch angesetzt sind, ich nenne z. B. den Jura. Was reichere Kantone abgeben müssen, sollte gegengleich sein, um die grössere Belastung mitzufinanzieren. Über die Grössenordnungen kann ich Ihnen heute noch keine vernünftigen Auskünfte geben.

Ich würde das Postulat - wenn Sie mir jetzt die Frage stellen, ob Postulat oder nicht - lieber nicht entgegennehmen, weil es ein völlig anderer Weg ist. Wenn Sie mit der Antwort zufrieden sind, dass wir zwar sicher nicht den Weg wählen, den Sie vorschlagen, aber im Rahmen des Finanzausgleichs das Anliegen in anderer Form prüfen, dann habe ich auch gegen das Postulat nichts einzuwenden.

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