Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-09-30
Wortprotokoll
Es gibt einen Grundsatz, den man im Gesetzgebungsverfahren hin und wieder berücksichtigen sollte: Wenn es nicht notwendig ist, zu legiferieren, dann ist es notwendig, nicht zu legiferieren.
Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen und dem Nationalrat zu folgen. Ob Sie die Artikel 17 und 18 noch ausdrücklich festhalten, spielt überhaupt keine Rolle. Diese beiden Bestimmungen gehen Artikel 41 immer vor.