Lexipedia

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-09-30

Wortprotokoll

Die verschiedenen vorliegenden Vorstösse zum Thema "steuerliche Behandlung der Aus- und Weiterbildung" machen deutlich, dass die aktuelle Situation bei der steuerlichen Behandlung von Aus- und Weiterbildung von vielen als ungerecht empfunden wird. Diese Forderungen nun einfach mit dem Hinweis abzulehnen, dass das Parlament seit einiger Zeit über Vereinfachungen bei der steuerlichen Behandlung der Individuen diskutiere, scheint mir nicht zielführend, und zwar so lange nicht, bis wir hier drinnen entschieden haben, dass wir in eine andere Richtung gehen wollen, d. h., dass wir künftig keine oder weniger Abzüge zulassen wollen.

Nach geltender Praxis liegen dann abzugsfähige Weiterbildungskosten vor, wenn die entsprechenden Aufwendungen dem Erhalt der aktuellen beruflichen Position dienen und dafür notwendig respektive erforderlich sind. Es muss somit ein objektiver Zusammenhang zwischen dem Bildungsgang und dem Beruf bestehen.

Das wird in den Unternehmungen von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern immer weniger verstanden, und diese Sicht der Dinge wird als Schikane und in der heutigen Arbeitswelt auch als überholt empfunden - ich denke, zu Recht. Wir alle wissen, dass von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bereits bei ihrer Anstellung erwartet wird, dass sie über den erlernten Beruf hinaus - und darum geht es ja - weitere Qualifikationen erlangen, damit sie auf dem Arbeitsmarkt bestehen können. Wiedereinsteigerinnen können in den seltensten Fällen auf ein aktuelles Einkommen zurückgreifen. Das gegenwärtige Steuersystem hat diese Entwicklung bis jetzt nicht nachvollzogen. Deshalb rechtfertigt es sich auch, vorab entstandene beruflich veranlasste Bildungskosten abzugsfähig zu machen. Mit der Motion soll ja der Bundesrat beauftragt werden, bei den Aus- und Weiterbildungskosten eine korrektere - sage ich jetzt einmal - Abgrenzung ins Auge zu fassen. Oder um es noch deutlicher zu machen: Es wird kein neuer, zusätzlicher Abzug gefordert, es soll aber eine Korrektur an den bestehenden Abzügen vorgenommen worden.

Jetzt noch kurz zu den einzelnen Ziffern der Motion: Wichtig scheint mir vor allem die Forderung in Ziffer 1, dass auf die berufliche Veranlassung der Bildungsaufwendungen abzustellen ist. Es soll dennoch nicht in der Kompetenz der Steuerbehörden liegen, darüber zu entscheiden, ob eine bestimmte Bildungsmassnahme für den individuellen Steuerpflichtigen tatsächlich notwendig ist oder ob damit das Ziel allenfalls nicht erreicht wird - dies analog zu den geschäftsmässigen Aufwendungen bei den Selbstständigerwerbenden. Mit der vorgeschlagenen Formulierung können auch Hobbykurse, denen keine berufliche Veranlassung zugrunde liegt, das heisst Missbräuche, ausgeschlossen werden. Die in Ziffer 2 geforderte betragsmässige Obergrenze ist insofern konform, als wir damit klarstellen, dass Exzesse oder Extremfälle ausgeschlossen werden.

Ich möchte noch einmal betonen, dass wir mit der Annahme dieser Motion eine von vielen Leuten als ungerecht empfundene Praxis ändern. Die Motion steht aber anderen Abzügen oder anderen Subventionen - wenn Sie so wollen - in Form von Bildungsgutscheinen, die möglicherweise in Zukunft auch eingeführt werden sollen, nicht entgegen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.