Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-10-01
Wortprotokoll
Ich möchte zu dieser Intervention von Herrn Inderkum zunächst sagen: Die Änderung, welche die Kommission hier vorgenommen hat, ist eine sprachliche. Indem die Kommission den Passus "den Entzug seiner wohlerworbenen Rechte" herausgestrichen hat, hat sie sich eigentlich von einem Pleonasmus gelöst, den der Bundesrat in seinem Entwurf eingeführt hat. Denn die Massnahmen nach Artikel 83a des Gewässerschutzgesetzes, für welche die vollständigen Kosten zu bezahlen sind, sind eben wohlerworbene Rechte. Da muss man das nicht noch in den Artikel hineinschreiben. Deswegen wurde dieser Passus herausgenommen; ansonsten würde man die Qualifizierung, was diese Massnahmen sind, eigentlich auch noch grad im Gesetz festhalten. Dass es also wohlerworbene Rechte sind, ist unbestritten.
Hingegen möchte ich doch sagen: Die ursprüngliche Fassung der Mehrheit wäre unseres Erachtens nicht automatisch bundesrechtswidrig. Es ist schon richtig: Es gibt einen Bundesgerichtsentscheid, von dem Sie sagen, er sei in der Rechtswissenschaft umstritten. Ich würde präzisieren, dass er bei einigen wenigen Rechtswissenschaftern - und der Mehrheit der Bergkantone - umstritten ist. Die Substanztheorie hat also durchaus ihr Einleuchtendes. Wir haben uns aber nun Ihnen angeschlossen. Seien Sie glücklich damit. (Heiterkeit)