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Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-10-01

Wortprotokoll

Der Gewässerschutz steht im Spannungsfeld zwischen Nutzen und Schutz. Auf der einen Seite will man die Wasserkraft ausbauen; das Parlament hat ja bei der letzten Revision des Energiegesetzes Ausbauziele festgelegt. Auf der anderen Seite ist Strom aus Wasserkraft auch wirtschaftlich attraktiv. Man kann diesen Strom relativ günstig produzieren und teuer ins Ausland verkaufen. Aus dieser Sicht ist jede Form von Gewässerschutz ein Hindernis, das man am liebsten beseitigen möchte, indem man die Bestimmungen über die Mindestrestwassermengen aufweicht oder gar beseitigt, indem man die Schwall-und-Sunk-Problematik verniedlicht oder nicht einmal anerkennt, indem man Sanierungspflichten hinausschiebt und die Fristen nicht einhält.

Wenn ich aber die konkreten Zahlen anschaue, dann komme ich zum Schluss - wir haben das in der Kommission ausführlich diskutiert -, dass die Einschränkungen durch den Gewässerschutz für die Wasserwirtschaft minimal sind. 94 Prozent der Gewässer werden heute bereits genutzt, es gibt also nicht mehr so viel zu holen. Selbst wenn wir die Mindestrestwassermengen abschaffen würden, könnten wir die Stromproduktion gerade mal um etwa 1 Prozent erhöhen - mit gravierenden Folgen aber für die Ökologie. Der CO2-Ausstoss würde etwa um 0,01 Prozent gesenkt. Das Ausbaupotenzial für die Wasserkraft liegt also nicht in der Abschaffung oder Minderung des Gewässerschutzes, sondern das Potenzial liegt in den technischen Verbesserungen und Erneuerungen der Werke und in den baulichen Massnahmen.

Vor allem aber wäre es falsch, kurzsichtig und besonders teuer, wenn wir für den minimalen Ausbau der Wasserkraft maximale Schäden in Kauf nähmen. Es wird immer noch übersehen, dass Gewässerschutz eben nicht einfach ein Hobby für Fischer und für Naturliebhaber ist, sondern dass vom Erhalt der natürlichen Funktionen der Gewässer Bevölkerung und Wirtschaft ganz zentral betroffen sind. Es geht einerseits um die Gestaltung von Landschaften, was für Erholungsräume und Tourismus wichtig ist. Es geht andererseits aber auch um die Sicherung unserer Trinkwasserversorgung, indem eben die Grundwasserreserven erneuert werden. Ich glaube, dieser Punkt ist absolut zentral, er wird aber immer wieder übersehen.

Der Gewässerschutz spielt auch für die Bewässerung eine Rolle, welche für die Landwirtschaft von zentraler Bedeutung ist. Schliesslich ist der Gewässerschutz auch ein präventiver Beitrag zum Hochwasserschutz, und das ist, wie wir wissen, immer günstiger als eigentliche Hochwasserschutzmassnahmen und vor allem günstiger als die Behebung von Schäden durch Hochwasser, wie wir ja heute Morgen dann bei einem anderen Geschäft noch sehen werden. Der Gewässerschutz hat also nicht nur einen ökologischen, sondern auch einen wirtschaftlichen Nutzen.

Heute liegt eine Volksinitiative vor, die klare Forderungen stellt. Wenn man die Botschaft des Bundesrates liest, wird klar, dass die Initiative etwas aufnimmt, bei dem klar Handlungsbedarf besteht. Die Revitalisierungsarbeiten kommen zu langsam voran, es gibt Ausnahmen. Es gibt auch Kantone, die eine konkrete Finanzierungslösung haben, z. B. wie wir das im Kanton Bern mit dem Renaturierungsfonds kennen; diese haben vorwärtsgemacht. Bei der Problematik von Schwall und Sunk sehen wir aber, dass die Massnahmen bei Neuanlagen nur von Fall zu Fall festgelegt werden. Da besteht also Rechtsunsicherheit, der Vollzug in den Kantonen ist sehr unterschiedlich, und bei den laufenden Konzessionen fehlt eine Rechtsgrundlage für Sanierungspflichten. Kommt hinzu, dass die Bestimmungen über die Mindestrestwassermengen bei laufenden Konzessionen sehr unterschiedlich vollzogen werden; auch das ist unbefriedigend. Handeln ist umso dringender, weil die Folgen der Klimaerwärmung das Versäumte noch verschärfen, indem die Wasserführung im Sommer und im Herbst zum Teil noch zusätzlich abnehmen wird.

Die Anliegen, die die Initiative jetzt vorträgt, können aber auch ohne eine Verfassungsänderung aufgenommen und durchgesetzt werden. Deshalb finde ich es richtig, und ich habe das auch unterstützt, dass wir in der UREK versucht haben, einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten. Das hatte noch zusätzlich den Vorteil, dass wir auch Probleme anpacken konnten, die von der Initiative nicht aufgegriffen werden, z. B. haben Massnahmen im Gewässerschutz ja auch mit Raumbedarf zu tun und damit verbunden mit Landerwerb. Der indirekte Gegenvorschlag, der heute präsentiert wird, enthält einige Verbesserungen, die eben den Anliegen der Volksinitiative entgegenkommen, aber auch deutliche Verschlechterungen aus der Sicht des Gewässerschutzes. Dass Wasserfassungen oberhalb von 1500 Metern über Meer von der Restwasserpflicht ausgenommen werden können, ist problematisch; und zwar vor allem deshalb, weil die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt haben, dass jede Ausnahme, die im Gesetz als mögliche Ausnahme vorgesehen wird, sofort ausgenutzt und zur Regel gemacht wurde. Das ist ja eigentlich nicht der Sinn einer Ausnahmebestimmung.

Der indirekte Gegenvorschlag schafft aber umgekehrt endlich eine Rechtsgrundlage für Massnahmen gegen Probleme im Zusammenhang mit Schwall und Sunk. Das ist positiv, auch wenn die Sanierungsfrist von zwanzig Jahren aus meiner Sicht sehr lang oder eigentlich zu lang ist.

Unbestritten - das war auch in der Vernehmlassung so - waren die Massnahmen für die Renaturierung. Das ist erfreulich und auch nicht überraschend, denn Revitalisierungen von Gewässern sind sehr populär, das haben verschiedene Kantone, die eine Vorreiterrolle spielen, gezeigt. Das sind die Kantone Bern, Genf und Aargau, die auch für den Bereich des Hochwasserschutzes positive Resultate vorweisen können. [PAGE 788]

Man war sich in der Kommission auch einig, dass die Mittel für die Renaturierungen aus dem allgemeinen Bundeshaushalt stammen sollen. Die Rechtsgrundlage schaffen, das ist das eine; die notwendigen finanziellen Mittel sprechen, das ist etwas ganz anderes. Auch wenn die Einigkeit erfreulich ist, muss ich heute sagen: Das eigentliche Engagement zeigt sich dann erst im Budget. Die ersten Signale aus dem Finanzdepartement - wir haben dort gefragt, wie die Sicht des Finanzdepartementes sei - waren alles andere als ermutigend. Ich wäre deshalb froh, Herr Bundesrat, wenn Sie in Ihren Ausführungen noch einmal darauf hinweisen könnten, wie die jetzige Sicht des Bundesrates ist, nachdem er den gesamten Gegenvorschlag begutachtet hat und gesehen hat, dass wir für die Renaturierungen einen Teil neue, zusätzliche Mittel aus dem Bundeshaushalt vorgesehen haben, spricht sich der Bundesrat auch dafür aus. Wir wissen alle: Wenn Kompensationen innerhalb des Bafu erfolgen müssen, dann ist klar, dass das Geld dann in einem anderen, aber ebenso wichtigen Bereich fehlt. Es kommt hinzu, dass wir heute ja schon viel zu wenig Geld für den Hochwasserschutz haben.

Bundesrat und Parlament werden also Wort halten müssen. Wer heute für Renaturierungen stimmt, der stimmt dann auch für die entsprechenden finanziellen Mittel. Sonst ist es nichts als Augenwischerei, und es wäre unfair und unredlich gegenüber den Initianten. Meines Erachtens könnten die Initianten nämlich, sofern wir mit diesem indirekten Gegenvorschlag jetzt im Parlament so durchdringen, einen Rückzug der Initiative ins Auge fassen. Ich verstehe natürlich das Zögern der Initianten, die Volksinitiative zurückzuziehen. Einerseits ist ein Anliegen, das in der Initiative vorkommt, im indirekten Gegenvorschlag nicht vorgesehen, nämlich das Antrags- und Beschwerderecht. Andererseits ist die Lockerung der Bestimmungen über die Restwassermengen das Gegenteil von dem, was die Initiative bewirken will. Und schliesslich wird zwar die gesetzliche Grundlage für die Finanzierung von Renaturierungen geschaffen, aber eben, Geld ist noch keines gesprochen.

Umgekehrt müssen aber auch die Initianten bedenken, dass unser indirekter Gegenvorschlag die verschiedenen Probleme im Gewässerschutz recht umfassend aufnimmt und dass die konkreten Massnahmen in den verschiedenen Gesetzen eine raschere Umsetzung ihrer Anliegen erlauben.

Insgesamt komme ich deshalb zum Schluss, dass wir der Volksinitiative, wie sie vorliegt, eine valable Alternative entgegensetzen. Solange dieser indirekte Gegenvorschlag aber vom Parlament nicht verabschiedet ist, werde ich die Volksinitiative weiterhin unterstützen oder zumindest nicht ihre Ablehnung empfehlen.