Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2008-10-01
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-10-01
Wortprotokoll
Ich möchte Herrn Kollege Bischofberger für die umfassende und ausgewogene Berichterstattung herzlich danken. Er hat die Entstehungsgeschichte dieser Motion, die schliesslich zu dieser Vorlage geführt hat, aufgezeigt. Er hat auch erwähnt, dass die Motion seinerzeit im Ständerat ohne Gegenstimme angenommen wurde.
Im Nationalrat dagegen, da harzte es, und dies nicht zuletzt mit Blick auf die damalige Revision des Steuergesetzes in Obwalden. Daher überrascht es natürlich schon etwas, dass der Bundesrat uns jetzt eine Vorlage unterbreitet, nach welcher ausschliesslich Obwalden in den Genuss zusätzlicher Leistungen kommt. Nun, ich unterstelle dem Bundesrat nicht, dass er die Vorlage absichtlich so ausgestaltet hat, in der leisen Hoffnung, das Parlament könnte sie dann ablehnen und das Anliegen nicht mehr weiterverfolgen. Aber etwas eigenartig ist es natürlich schon, nachdem in der Motion ja klar nicht nur Obwalden, sondern auch Uri und Nidwalden erwähnt wurden - und dies übrigens zu Recht, denn vom Unwetter 2005 waren insgesamt neun Kantone betroffen. Nach Abzug der Bundesbeiträge gemäss dem seinerzeitigen Beschluss des Bundesrates vom 21. Dezember 2005 verblieb in den neun Kantonen eine durchschnittliche Restkostenbelastung pro Kopf von 35 Franken. Die Restkostenbelastung in den drei erwähnten Kantonen hob sich von diesem durchschnittlichen Wert gewaltig ab: In Obwalden, klar an der Spitze, waren es 1057 Franken, in Nidwalden 887 und in Uri 300 Franken. Die Pro-Kopf-Belastung dieser drei Kantone, die ihrerseits auch unterschiedlich war, hob sich doch sehr klar von den entsprechenden Pro-Kopf-Belastungen der übrigen Kantone ab.
Anlässlich der Begründung der Motion vor ziemlich genau zwei Jahren in Flims habe ich darauf hingewiesen, dass die Kommission darauf verzichtet habe, konkrete Zahlen in den Motionstext aufzunehmen. Es könne aber gesagt werden, sagte ich, dass eine verbleibende Pro-Kopf-Belastung von 300 Franken wohl angemessen wäre, wobei dieser Betrag - und das ist nicht unwichtig - gemäss der damals geltenden Verordnung über die Festsetzung der Finanzkraft der Kantone allerdings hätte indexiert werden müssen. So wäre dann nicht nur Obwalden, sondern es wären auch Nidwalden und Uri von den ihnen verbliebenen Restkosten entlastet worden.
Nun hat also der Bundesrat einen anderen Weg beschritten, und es stellte sich für Einzelne von uns die Frage, ob wir dem Bundesrat zustimmen oder ob der Entwurf abzulehnen sei; Letzteres eben mit der Begründung, der Motion werde so nicht Nachachtung verschafft. Nun gibt es nicht nur eine Solidarität zwischen dem Bund und den Kantonen und zwischen den Kantonen allgemein, es gibt auch eine spezifisch innerschweizerische Solidarität. Diese veranlasst uns, jetzt nicht gegen diese Vorlage anzutreten.
Gestatten Sie mir zwei Bemerkungen zum Schluss; die erste wird sicher auch für Nidwalden und Obwalden zutreffen. Diese Kantone haben seit dem Unwetter 2005 im Hinblick auf den Ausbau des Hochwasserschutzes ganz gewaltige Anstrengungen unternommen; in unserem kleinen Kanton Uri bis jetzt mit immerhin 20 Millionen Franken. Das ist enorm viel Geld, und jetzt stehen wir wieder vor einer Volksabstimmung, bei der es um eine bedeutende Summe geht.
Als Zweites möchte ich unterstreichen, was Herr Kollege Bischofberger gesagt hat: Es ist richtig, dass wir das Schwergewicht unserer Bemühungen angesichts des Klimawandels vor allem auf die Zukunft fokussieren, das heisst, dass wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir uns angesichts der mit dem Klimawandel verbundenen erhöhten Gefahren massnahmenseitig präventiv und repressiv richtig verhalten.
Ich bitte Sie also, den Vorlagen zuzustimmen.