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Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-10-01

Wortprotokoll

Die Frage der Medikamentenpreise hat nach drei Runden auch noch die Einigungskonferenz beschäftigt. Offen war wie bereits in der dritten Runde einzig die Frage, ob es Absatz 3 von Artikel 52a1 bei der Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung denn überhaupt brauche. Der Nationalrat hat diesbezüglich in seiner Mehrheit die Auffassung vertreten, dass ausdrücklich zu sagen sei: "Arzneimittel gelten als wirtschaftlich im Sinne von preisgünstig, wenn sie die indizierte Heilwirkung mit möglichst geringem finanziellem Aufwand gewährleisten." Ebenfalls sei im Gesetzestext festzuhalten, dass bei Originalpräparaten der therapeutische Mehrwert angemessen zu berücksichtigen sei.

Der Ständerat hat in der dritten Runde mit 36 zu 4 Stimmen entschieden, Absatz 3 zu streichen, und zwar mit der Begründung, dass man an der heutigen Praxis nichts ändern wolle, die Formulierung des Nationalrates aber die Gefahr in sich berge, zu langwierigen neuen Gerichtsverfahren Anlass zu geben. Was die heutige Praxis anbelangt, solle das KVG als Grundsatz festhalten, dass die zuständigen Behörden in allen Fällen darauf zu achten hätten, eine qualitativ hochstehende und zweckmässige gesundheitliche Versorgung zu möglichst günstigen Preisen zu erreichen.

Diese Forderung gilt allgemein und braucht nicht in jedem Kapitel wiederholt zu werden. Was die Berücksichtigung der Kosten für Forschung und Entwicklung bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Originalpräparates anbelangt, so findet sich diese Auflage in der Verordnung und entspricht auch heutiger Praxis, die wie gesagt fortgeführt werden soll. Es heisst dies insbesondere, dass zur Abgeltung der Kosten von Forschung und Entwicklung ein Innovationszuschlag einbezogen wird, insoweit als Arzneimittel in der medizinischen Behandlung einen Fortschritt bedeuten.

All diese Argumente wurden auch in der Einigungskonferenz erneut vorgebracht und gewichtet. Die Einigungskonferenz ist mit 15 zu 10 Stimmen auf den Entscheid des Ständerates eingeschwenkt und beantragt folgerichtig Streichung von Absatz 3. Wir beantragen, diesem Entscheid zuzustimmen.