Lexipedia

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-10-02

Wortprotokoll

Ich fange mit dem Teil der Antwort an, von dem ich eher befriedigt bin, Herr Bundesrat. Eher positiv zu beurteilen ist, dass die Kommission jetzt endlich eingesetzt werden soll, bis Ende Jahr, damit einigermassen Zeit bleibt für die Vorbereitung der Beurteilung der Konzepte, welche bis Ende 2009 eingereicht werden sollen. Bis jetzt gab es jedoch keine offiziellen Kontakte. Ebenfalls positiv bewertet werden kann die Aussage, wonach die kantonalen Konzepte auch nach inhaltlichen Kriterien beurteilt werden sollen. Dies würde die Erarbeitung von gewissen qualitativen Standards bedingen, wogegen sich einige Kantone via Sozialdirektorenkonferenz bislang grossmehrheitlich wehren. Ebenfalls positiv zur Kenntnis zu nehmen ist, dass sich die Art und Weise des Einbezugs der Betroffenen bei der Ausarbeitung der Konzepte in den Kantonen bis jetzt höchst unterschiedlich gestaltet. Dies geht von einer vertieften Zusammenarbeit in Arbeitsgruppen über das Einholen von Stellungnahmen in einer Vernehmlassung bis zu einer von der Verwaltung selbstständig ausgearbeiteten Vorlage.

Nun, Herr Bundesrat, komme ich zu dem Teil der Antwort, von dem ich nicht befriedigt bin. Auch viele Behinderte in diesem Lande und viele Behindertenorganisationen sind mit diesem Teil der Antwort, Herr Bundesrat, nicht zufrieden. [PAGE 819] Von Ausgewogenheit kann bei der Zusammensetzung der Kommission nicht die Rede sein. Das muss ich Ihnen mit aller Deutlichkeit sagen, Herr Bundesrat. Gemäss Artikel 9 der Verordnung über ausserparlamentarische Kommissionen sowie Leitungsorgane und Vertretungen des Bundes müssen Kommissionen unter anderem "nach Interessengruppen ... ausgewogen zusammengesetzt sein". Die Gewichtung der Vertretung seitens der Kantone - ich weiss, wir sind hier im Ständerat, aber das muss ich trotzdem sagen - ist jedoch derart massiv, dass sich jetzt doch die Frage stellt, ob dieses Gremium dann überhaupt in der Lage sein wird, die kantonalen Konzepte neutral zu beurteilen; darum geht es ja dann, diese Kommission muss die kantonalen Behindertenkonzepte überprüfen. Es kann bei der Schaffung der Übergangsbestimmung ja wohl nicht die Meinung des Gesetzgebers gewesen sein, dass die Kantone faktisch die Mehrheit haben in einer Kommission, welche die Konzepte der Kantone zu beurteilen hat, diese also quasi in eigener Sache urteilen.

Es ist in Erinnerung zu rufen, dass die Schaffung der Übergangsbestimmung in der Verfassung sowie das Ifeg die Umsetzung eines politischen Versprechens darstellen. Dieses darf nicht ausgehöhlt werden.

Herr Bundespräsident, wir haben in diesem Lande die NFA-Abstimmung gehabt. Wir haben im Abstimmungskampf den Behindertenorganisationen bei der Kantonalisierung versprochen - es war für diese Menschen nicht einfach, das zu akzeptieren -, dass wir dafür sorgen, dass die Behindertenkonzepte in den Kantonen dann wirklich gut umgesetzt werden, und wir haben versprochen, dass der NFA nicht auf dem Buckel der Behinderten, Stichwort Kantonalisierung, ausgetragen wird. Das war unser Versprechen, und das sollten wir einhalten, Herr Bundespräsident. Aber wenn die Behindertenorganisationen und die Behinderten heute sehen, wie diese Kommission, die diese Konzepte überprüfen soll, zusammengesetzt ist, dann werden sie wieder misstrauisch. Sie sind auch ein bisschen enttäuscht. Denn Sie beabsichtigen, eine Dreizehnerkommission einzusetzen. In dieser Dreizehnerkommission gibt es sechs Kantonsvertreter plus drei Vertreter des Bundes; das macht neun. Die Mehrheit muss dann in eigener Sache die kantonalen Konzepte behandeln. Die Betroffenen, also die Behinderten und die Behindertenorganisationen, haben in dieser Dreizehnerkommission noch vier Sitze. Also, Herr Bundesrat, so, wie ich Sie kenne: Wenn Sie damals als Stadtpräsident von Martigny oder dann später als Fraktionschef eine solche Kommission hätten beurteilen müssen, in der von dreizehn Mitgliedern sechs Kantons- und drei Bundesvertreter sind und die Behinderten bei der Beurteilung dieser Konzepte nur noch am Rande vertreten sind, dann hätte das für Sie auch nicht gestimmt.

Ich möchte mit dieser Interpellation einfach ausdrücken, dass diese Menschen enttäuscht sind, dass sie an der Glaubwürdigkeit der Kommission zweifeln, und ich bitte Sie höflich, Herr Bundesrat, deren Zusammensetzung noch einmal zu überdenken und den betroffenen Behinderten und ihren Organisationen den entsprechenden Raum zu geben, sie ernst zu nehmen und ihnen auch eine Chance zu geben, diese kantonalen Konzepte zu überprüfen. Ich danke Ihnen, wenn Sie hier noch eine Korrektur vornehmen können.