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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-02

Wortprotokoll

Was hier so schwierig und kompliziert daherkommt, ist folgendes Problem: Es geht im Fall, in dem eine ausserordentliche Kündigung angefochten wird und gleichzeitig ein Ausweisungsverfahren läuft, um die Frage, wer in welchem Verfahren zuständig sein soll. Die Minderheit Schwander möchte in diesem Falle anstelle eines summarischen Verfahrens ein Ausweisungsverfahren, währenddem die Mehrheit die Kompetenz und Zuständigkeit bei der Schlichtungsbehörde belassen will, die für die Bearbeitung und Diskussion der entsprechenden Fragen einen grossen Sachverstand hat. Uns scheint die Lösung der Mehrheit eindeutig besser und sachgemässer, weil die Schlichtungsbehörde in diesen Fällen eben über die notwendige Sachkompetenz verfügt. Sie kann in aller Regel in einem einfachen Verfahren auch rascher entscheiden.

Daher ersuchen wir Sie mit dem Bundesrat und mit dem Ständerat, der Mehrheit zu folgen. Wenn Sie das tun, ist die Konsequenz übrigens die, dass unser Rat auch zu Artikel 246 Buchstabe b ZPO - auf Seite 12 der Fahne - bereits den Entscheid zugunsten der Mehrheit fällt, weil diese Bestimmung nur die Konsequenz des jetzigen Entscheides beinhaltet.

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