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Moser Tiana Angelina · Nationalrat · 2008-12-02

Moser Tiana Angelina · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-02

Wortprotokoll

Am 17. November 2008 hat die Aussenpolitische Kommission Ihres Rates die Botschaft über die Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (Fipoi) zur Finanzierung einer Logistikhalle des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) in Genf beraten. Mit 19 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt Ihnen die Kommission, dem Bundesbeschluss zuzustimmen und das Darlehen an die Fipoi in der Höhe von 26 Millionen Franken zu gewähren.

Das Darlehen dient der Finanzierung des Baus einer Logistikhalle. Der Bau ist auf maximal 31 807 000 Franken veranschlagt. Knapp 6 Millionen davon übernimmt das IKRK, und das Fipoi-Darlehen von 26 Millionen soll den Rest abdecken. Das IKRK mietet heute eine Logistikhalle in Vernier im Kanton Genf. In dieser Halle werden Produkte gelagert, die bei Konflikten oder Notsituationen zur Unterstützung der Bevölkerung in die ganze Welt verschickt werden. Zudem verfügt das IKRK noch über drei weitere Logistikzentren, eines in Nairobi, eines in Brüssel und eines in Amman. Die Lagerkapazität der heutigen Halle genügt den Bedürfnissen des IKRK nicht mehr. Es sind regelmässig 2500 Paletten unterzubringen, in der Halle hat es aber nur für knapp 2000 Platz. Ausserdem weist die Halle auch Sicherheitsprobleme und einen fehlenden Unterhalt auf. Zudem muss das IKRK auch eine Lösung für seinen wachsenden Bedarf an Archivraum finden. Mit dem geplanten Bauvorhaben soll ein Multifunktionsbau entstehen. Ein Multifunktionsbau heisst mit anderen Worten, dass die Platzprobleme des IKRK für die Logistik und den Archivraum gelöst werden sollen. Mit dem Bau soll aber auch Bürofläche für rund fünfzig Büros, mehrere Sitzungszimmer sowie ein unterirdisches Parking geschaffen werden. Das geplante Vorhaben entspricht auch den ökologischen Erwartungen, d. h. dem Minergie-Standard.

Mit dem Bau will das IKRK das Zentrum für die Lagerung und den Einkauf von Artikeln mit hoher Wertschöpfung in Genf verstärken. Nach der Prüfung von verschiedenen anderen Standorten in Europa, Asien und dem Nahen Osten entschied sich das IKRK für den Standort Genf. Für diesen Entscheid ausschlaggebend waren insbesondere die Vorteile der internationalen Verkehrsanbindung, das verfügbare Personal und die Unterstützung durch Bundes-, Kantons- und Gemeindebehörden. Dieser Entscheid des IKRK und auch verschiedene vorgängige Entscheide von in Genf ansässigen Organisationen zeigen einmal mehr, dass die gezielte Immobilienpolitik des Bundes ein zentraler und notwendiger Bestandteil der Schweizer Gaststaatpolitik ist. Genf ist nicht nur traditionell ein überaus bedeutender Treffpunkt internationaler Organisationen und Institutionen, sondern zusammen mit New York auch eines der wichtigsten Zentren der multilateralen Zusammenarbeit. Das IKRK und seine Aufgaben und Tätigkeiten werden von der internationalen Gemeinschaft anerkannt und geniessen auch in der Schweiz einen grossen Rückhalt in der Bevölkerung. Für den Bund ist das IKRK der wichtigste Partner im Bereich der internationalen humanitären Hilfe.

Bevor Ihre Aussenpolitische Kommission das Geschäft beraten hat, haben sowohl die Finanzkommission wie auch die KöB Ihres Rates die Vorlage auf die finanzpolitischen und baulichen Aspekte geprüft. Die beiden Kommissionen prüften insbesondere Fragen in drei Bereichen:

Zum Zeitpunkt der Beratungen in der FK und der KöB war noch offen, ob die neue Halle im entgeltlichen oder unentgeltlichen Baurecht erstellt werden könne. Der Kanton Genf hat die Unentgeltlichkeit des Baurechts in der Zwischenzeit schriftlich bestätigt. Die übliche Kostenteilung zwischen Bund und Kanton Genf ist somit sichergestellt.

Von der KöB besonders geprüft wurde zudem die Angemessenheit der Kosten des Baus. Die anfänglich sehr hoch erscheinenden Kosten konnten von der KöB als angemessen beurteilt werden. Zentral ist hierbei, dass es nicht um eine normale Logistikhalle geht, sondern um einen Multifunktionsbau, der Archiv, Bürogebäude und Parking in einem vereint.

Schliesslich warf der Anteil der Honorare an den Gesamtkosten Fragen auf. Der Anteil von 16 Prozent kam aufgrund des laut KöB unüblichen Einbezugs von Bauhonoraren und Bauherrenhonoraren in die Gesamtkosten zustande. Bei einer Trennung von Bauhonoraren und Bauherrenhonoraren, wie sie üblich ist, beläuft sich der Anteil der Honorare auf 13 Prozent. Die KöB wird diese Praxis der Verrechnung, die eigentlich eher systemfremd ist, an einer der nächsten Sitzungen mit der Fipoi diskutieren und Klarheit in diese eher unübliche Vorgehensweise bringen. Die KöB war aber nicht der Meinung, dass die unübliche Verrechnung ein Grund sei, einen Antrag an die APK zu stellen. Somit konnten alle offenen Fragen geklärt werden.

Ihre Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 19 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen, dem Bundesbeschluss zuzustimmen und das Darlehen an die Fipoi in der Höhe von 26 Millionen Franken zu gewähren.