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Amacker-Amann Kathrin · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-02

Wortprotokoll

In der Sommersession haben wir an dieser Stelle eingehend die Botschaften zur Entwicklungszusammenarbeit 08.028 und 08.030 beraten. Auf grundsätzliche Anerkennung stiess die einheitliche Strategie der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit, basierend auf den drei Pfeilern Armutsbekämpfung, menschliche Sicherheit und Integration von Schwellenländern in die Weltwirtschaft. Ebenso war die thematische und geografische Fokussierung und Konzentration auf Afrika unbestritten. Es wurde auch die Wirkung der multilateralen und der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit gewürdigt, ohne in Sozialromantik zu verfallen und grosse Herausforderungen wie Korruption, Misswirtschaft und das Fehlen von Good Governance auszublenden.

Seit 1960 haben sich für die Entwicklungsländer praktisch alle relevanten Indikatoren für die menschliche Lebensqualität verbessert. Die Säuglingssterblichkeit sank, die Lebenserwartung und die Alphabetisierungsrate stiegen, der Anteil der chronisch Unterernährten ging zurück. Im Jahr 2000 hat sich die Welt zu den acht Uno-Millenniumszielen verpflichtet; auch die Schweiz hat diese Ziele unterzeichnet. Sie sehen vor, die Armut bis zum Jahr 2015 zu halbieren, allen Kindern eine Grundschulausbildung zu ermöglichen, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern, die Rate der Kindersterblichkeit weiter zu verringern, die Gesundheit der Mütter zu verbessern, HIV, Aids und Malaria zu bekämpfen, den Schutz der Umwelt zu verbessern und eine weltweite Entwicklungspartnerschaft aufzubauen. Die Geberländer haben in der Folge konkretisiert, dass die Ausgaben für die staatliche Entwicklungszusammenarbeit bis zum Jahr 2015 auf 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) angehoben werden sollten. Seit 2003 ist die Schweiz mit einer Zielgrösse von 0,4 Prozent des BNE unter den Geberländern von Rang 9 auf Rang 13 abgerutscht. Behalten wir diese Zielgrösse bei, ist ein weltweites Zurückfallen zu erwarten. Für ein Land, dessen Wohlstand auf den Pfeilern der Exportstärke und der internationalen Handelsbeziehungen steht, ist eine Platzierung im zentralen Mittelfeld der Geberländer nicht nur eine karitative Geste.

Wir stehen in der Differenzbereinigung zu den Geschäften 08.028 und 08.030, und es gilt, noch zwei Punkte zu klären.

Zur ersten Differenz: Der Ständerat hat beschlossen, für die staatliche Entwicklungszusammenarbeit bis 2015 das Ziel von 0,5 Prozent des BNE zu setzen und vom Bundesrat 2009 dafür einen zusätzlichen Rahmenkredit zu verlangen. Diese Wachstumsstrategie soll klar mit der Erfüllung der GPK-Motionen 06.3666 und 06.3667 verknüpft sein. Die zusätzliche Botschaft hat den thematischen und geografischen Einsatz der zusätzlichen Mittel aufzuzeigen und geeignete Massnahmen zur Qualitätssicherung festzulegen. Die CVP/EVP/glp-Fraktion stellt sich hinter diesen Beschluss des Ständerates und empfiehlt, sowohl beim Geschäft 08.028 wie auch beim Geschäft 08.030 jeweils bei Artikel 1 Absatz 4 die Mehrheit zu unterstützen. Konkret verlangen wir damit vom Bundesrat eine zusätzliche Botschaft, die es im Jahre 2009 hier zu prüfen gilt. Nachdem ein entsprechender Antrag in unserem Rat letzten Juni relativ knapp abgelehnt worden ist, liegt uns heute ein klares Zeichen des Ständerates vor. Auch ist die Neuausrichtung der Deza - im Juni hier noch kritisch diskutiert - heute in klareren Konturen sichtbar.

Zur zweiten Differenz: Der Ständerat hat beschlossen, bei Artikel 2bis des Geschäftes 08.030 die Limite von maximal 40 Prozent des gesamten Rahmenkredits für den Anteil der multilateralen Hilfe zu streichen. Nach eingehender Prüfung der Auswirkungen einer solchen Limite sind wir zum Schluss gekommen, dass eine derart starre Regelung den Handlungsspielraum der Verwaltung unangemessen stark einschränken und sehr glaubwürdige Institutionen wie z. B. Unicef Schweiz in Bedrängnis bringen würde. Diese letztlich willkürlich gezogene Grenze würde der heute vernetzten Handlungsweise von bilateraler und multilateraler Hilfe nicht gerecht, und es würde ein unnötiges künstliches Gegeneinander aufgebaut. Wir erwarten allerdings klar, dass die multilaterale und die bilaterale Hilfe in der Zusatzbotschaft in angemessener Ausgewogenheit berücksichtigt werden. Die CVP/EVP/glp-Fraktion wird somit auch hier die ständerätliche Fassung, d. h. den Minderheitsantrag, unterstützen.

Am 30. Oktober dieses Jahres hat die OSZE einen dringlichen Appell an die Länder Europas gerichtet, trotz oder gerade aufgrund der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise an den Verpflichtungen der Millenniumsziele festzuhalten. Diese globale Krise trifft uns alle hart. Aber einige trifft es härter, und das werden die Schwellen- und Entwicklungsländer sein. Das sagen heute alle Expertinnen und Experten voraus.

Haben Sie also den Mut, das Richtige zu tun. Stimmen Sie der Fassung des Ständerates zu.