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Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-04

Wortprotokoll

Grundsätzlich kann man festhalten, dass der Bund ein attraktiver Arbeitgeber ist und gute Löhne bezahlt. Leider hat der Bund aber ein wenig flexibles Lohnsystem, welches die Leistung nur sehr bedingt belohnt und mehr auf das Prinzip der Giesskanne setzt. Damit gibt es zu viele Lohnempfänger, welche eher mehr als gut entlöhnt sind, aber auch viele, welche im geltenden Lohnsystem zu wenig rasch faire Löhne erhalten. Insgesamt bezahlt der Bund gegenüber der Privatwirtschaft in den unteren Lohnklassen eher hohe Löhne; im mittleren Bereich sind die Löhne ebenfalls sehr konkurrenzfähig. Hingegen haben gerade junge Leistungsträger Mühe, im bestehenden Lohnsystem ein angemessenes Lohnwachstum zu erreichen. Zudem ist der Bund - wie vom Bundesrat richtigerweise moniert - im Kaderlohnbereich teilweise im Rückstand gegenüber der Privatwirtschaft, dies insbesondere im Finanzbereich. Es ist aber klar zu verneinen, dass einfach jeder Kadermitarbeiter beim Bund gegenüber der Privatwirtschaft so tief entlöhnt ist, dass deshalb per Giesskanne alle 2,5 bzw. 5 Prozent mehr Lohn erhalten sollen. Deshalb will ich mit meinem Minderheitsantrag gerade hier mit individuellen Lohnanpassungen den unter Umständen vorhandenen Gap reduzieren.

Der Bund darf sich nicht einfach nur mit den Dienstleistern wie Banken und Versicherungen vergleichen, da diese ganz allgemein und vor allem in der Hochkonjunktur im Markt die höchsten Löhne zahlen, viele KMU aber ganz andere Lohnsegmente aufweisen, sodass der einseitige Vergleich mit den Banken und Versicherungen zu übermässig hohen Lohnvorstellungen beim Bund führt. Die vorhandenen Automatismen bei Teuerung und Stufenanstieg bevorzugen klar die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit bereits hohen Einkommen viel stärker als zum Beispiel Aufholer wie Frauen, junge Leistungsträger und Leistungsträger im Allgemeinen, da halt zum Beispiel 2 Prozent von 100 000 Franken mehr Geld in die Lohntüte bringen als 2 Prozent von 70 000 Franken. Obschon die Kosten für den Grundbedarf - Brot, Milch usw. - für alle gleich sind, werden mit diesem Automatismus bereits höher besoldete Mitarbeiter für eine eventuell schlechte Leistung mehr belohnt. Mit der Kaderlohnmassnahme soll nun einfach jeder Kaderlohnempfänger ab der 24. Lohnklasse 2,5 Prozent mehr Lohn erhalten und 5 Prozent mehr Lohn ab Lohnklasse 30. Dies geschieht ohne jeden Leistungsbezug, ohne Bezug zum bisherigen Lohn und dessen Entwicklung in der Vergangenheit. Eine solche Anwendung des Giesskannenprinzips ist verfehlt, demotiviert die guten Mitarbeiter, bei denen 2,5 Prozent unter Umständen zu wenig sind, und belohnt Personen, welche eigentlich bereits heute zu hoch eingeschätzt sind und deren Löhne als Besitzstände gelten müssten.

Mein Minderheitsantrag will dem Bundesrat nun den Auftrag erteilen, diese Kaderlohnmassnahme klar leistungsbezogen auszurichten und so wenigstens bei dieser freiwilligen Lohnmassnahme privatwirtschaftliche Lohngrundsätze anzuwenden. Deshalb stelle ich Ihnen den Antrag, diese Position zu kürzen. Die Zahl ist relativ willkürlich; leider konnte mir das Eidgenössische Personalamt keine vernünftige Zahl angeben, mit der letztlich eine leistungsbezogene Auszahlung ermöglicht würde. Mit der Kürzung könnten aber immerhin noch rund zwei Drittel der Kaderleute von einer Erhöhung im geplanten Umfang profitieren.

Primär ist die Erwartung der Unterzeichner des Minderheitsantrages klar die, dass die Auszahlung flexibler angewendet wird, je nach Leistung und absolutem Lohnstand, sodass beim Kader jemand 1 Prozent Erhöhung erhalten kann oder, wenn dies angezeigt ist, 10 Prozent. Nur mit einer individuellen Umsetzung solcher Kaderlohnmassnahmen kann die Konkurrenzfähigkeit des Bundes gegenüber der Privatwirtschaft echt gefördert werden, ohne mit der Giesskanne Steuergelder in alle Richtungen zu verteilen.

Wenn die Auszahlungen dann effektiv erfolgen und sich zeigen sollte, dass die Position zu knapp kalkuliert ist, werde ich jederzeit bereit sein, im Rahmen eines Nachtragskredites eine entsprechende Aufstockung zu bewilligen.

Ich bitte Sie also, meinem Minderheitsantrag zu folgen und diese Kürzung zu vollziehen.