Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-12-08
Wortprotokoll
Die Pannenstreifen dienen nach wie vor in erster Linie den Pannenfahrzeugen, und daran soll im Prinzip auch nicht gerüttelt werden. Wir sehen aber vor, dass bei grossen Unterhaltsbaustellen die Pannenstreifen vorübergehend als Fahrstreifen benutzt werden können. Diese Massnahme soll gewährleisten, dass keine Fahrspur abgebaut werden muss und dass der Verkehrsfluss nicht unterbrochen wird. Zur Sicherheit wird aber die erlaubte Höchstgeschwindigkeit reduziert, und es werden zusätzlich Haltebuchten eingerichtet. Im Bereich von Anschlüssen an Verzweigungen kann die Nutzung des Pannenstreifens als weitere Fahrspur ebenfalls vorgesehen werden, [PAGE 1693] vorab zu den täglichen Spitzenzeiten. Es geht dort darum, dass sich die Verkehrsströme schneller und gefahrloser verflechten können. In diesem Sinn ist diese Nutzung der Pannenstreifen in erster Linie eine Sicherheitsmassnahme.
Nicht vorgesehen ist die dauerhafte Nutzung des Pannenstreifens zur Erweiterung der Kapazität auf einem Nationalstrassenabschnitt. Die Beseitigung der Engpässe passiert im Rahmen des Infrastrukturfonds, und die entsprechende Programmbotschaft Engpassbeseitigung kommt Ende nächsten Jahres ins Parlament.