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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-12-08

Wortprotokoll

Der Bundesrat wollte damals, als das neue Kernenergiegesetz geschaffen wurde, die zu jener Zeit bestehenden Kompetenzen der Kantone belassen. Er hat deshalb folgerichtig ein Tiefenlager Wellenberg ausgeschlossen; deshalb auch die Aussagen, der Wellenberg sei für den Bundesrat nicht mehr ein vorgesehener Standort. Das Parlament indes hat dies geändert und - gerade wegen der Entscheide des Kantons Nidwalden zum Wellenberg - im Kernenergiegesetz festgelegt, dass es für geologische Tiefenlager nur noch Bundesbewilligungen brauche. Mit dem neuen Kernenergiegesetz ist der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen auch für die Standortsuche verantwortlich. Gestützt auf diese Verantwortung und Kompetenz hat der Bundesrat am 2. April 2008 den Konzeptteil zum Sachplan geologische Tiefenlager verabschiedet und damit das Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager festgelegt. Bezüglich Regionen und Wirtgesteine wurden im Konzeptteil bewusst keine Einschränkungen gemacht; solche Entscheide sind im jetzt laufenden Auswahlverfahren zu fällen.

Gemäss Konzeptteil müssen die Entsorgungspflichtigen in einem ersten Schritt Vorschläge für geologisch geeignete Standortgebiete erarbeiten. In Erfüllung dieses Auftrages hat die Nagra am 17. Oktober 2008 ihre Vorschläge beim Bundesamt für Energie eingereicht. Es erfolgen nun eine raumplanerische Bestandesaufnahme und die sicherheitstechnische Überprüfung, und erst nach einem Anhörungs- und Bereinigungsverfahren mit Einbezug der Kantone entscheidet dann der Bundesrat über die Aufnahme der vorgeschlagenen Standortgebiete in den Sachplan. Dies ermöglicht, dass neben den sicherheitstechnischen auch gesellschaftspolitische Aspekte in die Entscheidfindung einfliessen.

Es sind demnach keine Entscheide getroffen worden, und es handelt sich nicht um Vorschläge des Bundesrates.