Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2008-12-08
Wortprotokoll
Herr Vischer, bitte fühlen Sie sich frei. Sie haben ja die Möglichkeit, jetzt darüber zu diskutieren und zu entscheiden. Sie sollen das ja auch tun. Nur, werfen Sie dem Bundesrat bitte nicht vor, er habe die Chance verpasst. Er ist nämlich wie Sie der Überzeugung, dass wir Handlungsbedarf haben; das habe ich vorher auch zum Ausdruck gebracht. Nur treffen wir uns im Bereiche der Massnahmen wahrscheinlich nicht ganz.
Dazu Folgendes: Was die Löhne betrifft, können Sie nicht für eine Branche isoliert und in Abweichung von der Vertragsfreiheit einen Lohn fixieren und glauben, das habe dann nicht auch Auswirkungen auf andere Branchen; das ist nicht so. Wenn Sie für Bankkader den Lohn fixieren, dann hat das Auswirkungen auf Vermögensverwalter, auf Treuhänder, auf Anwälte usw. Es hat Auswirkungen auf die ganze Branche, auch unter Einbezug des internationalen Kadermarktes. Unsere Banken, namentlich die UBS, haben ja im Ausland die grösseren Engagements als in der Schweiz. Die UBS hat daher eben auch die internationalen Märkte zu berücksichtigen. Sie sollten nicht ein Lohnstück fixieren und damit in Kauf nehmen, dass Sie rundherum Unsicherheit verbreiten. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, man müsse es gezielt tun. Was heisst "gezielt"?
1. Es ist eine Aktienrechtsrevision unterwegs, und mit dieser Revision will der Bundesrat die Mitwirkungsrechte der Aktionäre stärken. Das ist ein institutioneller Ansatz.
2. Die Eidgenössische Bankenkommission plant ein Rundschreiben zum Entschädigungssystem der Banken - ich habe das vorhin schon gesagt. Da werden insbesondere auch internationale Erkenntnisse eingebaut. Die Verhandlungen im Financial Stability Forum sind in diesem Punkt klar: Man will, auch international, gewisse Normen, gewisse Richtlinien erarbeiten.
3. Die UBS selbst hat im Rahmen einer Task-Force, im Rahmen einer internen Arbeitsgruppe, ein neues Salär- und Entschädigungssystem präsentiert und sich verpflichtet, dieses auch umzusetzen. In diesem System geht man davon aus, dass im Vergütungsmodell ab 2009 zum Beispiel der Verwaltungsratspräsident kein variables Honorar mehr bekommt und dass die Konzernleitung zwar ein Fixsalär bekommt, aber einen variablen Anteil in bar und in Aktien. Hier werden die Eckpunkte des neuen Entschädigungssystems festgelegt. Die UBS hat sich im Vertrag mit dem Bundesrat im Zusammenhang mit diesem Massnahmenpaket verpflichtet, dieses neue Salärsystem dann einzuführen. Ich glaube also, dass wir das Mögliche getan haben; wir sind auf dem richtigen Weg. Wir wollen die Vertragsfreiheit und den Kadermarkt nicht zu stark stören und trotzdem, auf der anderen Seite, Klarheit haben, dass solche Boni und solche Systeme eben nicht mehr vorkommen. Da treffen wir uns, Herr Vischer.
Was die Dividende betrifft, glaube ich, dass man auch hier vorsichtig sein muss. Wenn man im Voraus sagt, dass die UBS für soundso viele Jahre keine Dividende mehr bezahlen darf, ist das ein sehr schlechtes Zeichen an den Aktienmarkt. Wir sind ja alle daran interessiert, diesen Markt nicht zusätzlich zu belasten. Vielmehr müssen wir das der Eidgenössischen Bankenkommission überlassen. Ich garantiere Ihnen: Die Eidgenössische Bankenkommission wird für das abgelaufene Geschäftsjahr keine Dividende zulassen; sie wird sehr sorgfältig abwägen - von Jahr zu Jahr -, wie die Entwicklung des Bankunternehmens läuft, und entsprechend eine Dividende zulassen oder nicht.
Wir sollten hier nicht politisch eingreifen, sondern wir sollten es den Fachleuten überlassen und damit der Bank die Chance geben, dass dann, wenn sie wieder gut arbeitet, auch wieder eine Dividende herausschaut und sich der Aktienkurs wieder erholt. Das ist ja in unserem Interesse, denn die Pflichtwandelanleihe steht und fällt zu einem Teil natürlich auch mit der Entwicklung des Börsenkurses.