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Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-08

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen meinen Minderheitsantrag vorlesen, denn diese Forderung, die nun Gesetzestext werden soll, ist bereits mehrmals und durch alle Parteien gestellt worden. Artikel 2a Absatz 1 Buchstabe b lautet wie folgt: "Die Organe der UBS fordern unverhältnismässige Entschädigungen, die in den letzten fünf Jahren vor Inkrafttreten dieses Beschlusses an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Verwaltungsrates ausgerichtet worden sind, zurück." Das ist mein Minderheitsantrag.

Ich staune, dass dies ein Minderheitsantrag ist, denn diese Forderung ist bereits von Herrn Pelli medienwirksam gestellt worden. Ich denke, auch Herr Bundesrat Merz wird sich einer solchen Forderung nicht verschliessen können. Es ist klar, dass die UBS gegenüber den ehemaligen und heutigen Mitgliedern ihres Verwaltungsrates und ihrer Geschäftsleitung solche Forderungen stellen muss. Ich frage mich: Was spricht gegen eine solche Auflage? Das Einzige, was dagegen sprechen kann, ist die Ideologie, aufgrund welcher man hier keine Auflagen machen, sondern einen Blankocheck ausstellen will. Die Ideologie haben Sie allerdings schon vergessen müssen, als Sie auf diesen Bundesbeschluss eingetreten sind und diese Staatsintervention bejaht haben - bejahen mussten. Wenn Sie diese Staatsintervention schon bejahen, dann müssen Sie auch Auflagen machen. Mit dieser Auflage, die ich Ihnen in Artikel 2a Absatz 1 Buchstabe b beantrage, wird weder die Handlungsfähigkeit noch die Wettbewerbsfähigkeit der UBS eingeschränkt.

Das Parlament ist nicht einfach nur ein Gremium, welches gutgemeinte Aufrufe an die Bank macht oder machen soll, die vom Bund derart viel Geld erhält, sondern das Parlament ist das Gremium, welches Bedingungen formulieren soll, die eingehalten werden müssen. Es ist eben ein Unterschied, ob wir diese Forderung vonseiten des Parlamentes in verbindlicher Form stellen oder ob diese ungerechtfertigt bezogenen Entschädigungen und Boni einfach von einzelnen Mitgliedern zurückgezahlt werden. Es geht hier nicht darum, dass die sogenannten Gutmenschen im Sinn einer guten Tat ihre ungerechtfertigten Entschädigungen zurückzahlen; mit diesem Minderheitsantrag soll vielmehr zum Ausdruck gebracht werden, dass es ihre Pflicht und Schuldigkeit ist, dies zu tun.

Ich ersuche Sie in diesem Sinn, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.