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AB 91622

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-08

Wortprotokoll

Dass der Schutz der Einlegerinnen und Einleger massiv verbessert werden muss, war für die SP spätestens in der Herbstsession klar. Damals hatte der Bundesrat Handlungsbedarf noch abgestritten, und erst unter dem Druck des Zusammenbruchs der Finanzmärkte hat er nun gehandelt. Ich muss sagen, Herr Bundesrat Merz, dass Ihre Begründung nicht sehr kundinnen- und kundenfreundlich ist. Im Vordergrund, auch gemäss der Argumentation in der Botschaft, steht nicht etwa das Anliegen, die Einlegerinnen und Einleger vermehrt zu schützen, sondern die Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz. Sie haben ja einen Sinn für Semantik. Ich möchte Sie bitten, vielleicht hier Ihre Argumentation zu überprüfen. Für uns ist klar, im Vordergrund der Regelung steht jetzt ganz klar der Schutz der Einlegerinnen und Einleger. Wenn das dann auch noch dem Finanzplatz dient, umso besser.

Gestatten Sie mir noch eine weitere Vorbemerkung zur Vorlage: Die SP unterstützt selbstverständlich die Anhebung der Summe der privilegierten Einlagen von heute 30 000 auf neu 100 000 Franken und vor allem auch, dass damit die gleiche Summe auch noch für die Vorsorgegelder bereitgestellt werden muss. Das heisst, maximal 200 000 Franken pro Kunde oder Kundin und pro Institut sind damit privilegiert gesichert. Das entspricht im Übrigen den Anliegen in der Motion Bischof und in meiner eigenen. Es sind zwei Motionen, die bereits in der Herbstsession eingereicht worden sind. Umso absurder ist es, dass der Bundesrat beide Motionen - die Motion Bischof 08.3529 und die Motion Leutenegger Oberholzer 08.3546 - ablehnen will. Korrekt wäre es gewesen, Herr Bundesrat Merz, die Motionen anzunehmen und dann abzuschreiben. Aber das können wir ja dann noch korrigieren.

Der Schutz, das ist wichtig, besteht nicht nur für private Einlegerinnen und Einleger, sondern auch für juristische Personen, also auch für Unternehmungen, und das ist vor allem für die KMU wichtig. Fraglich erscheint uns allerdings, ob die Anhebung des Betrages für die Solidaritätsleistungen zwischen den Banken von heute 4 auf 6 Milliarden Franken ausreicht. Das wird im Rahmen einer neuen Lösung zu überprüfen sein. Die privilegierten Einlagen müssen bei den Banken hinterlegt sein, und zwar zu 125 Prozent mit inländisch gedeckten Forderungen oder mit in der Schweiz belegenen Aktiven. Das ist eine gute Lösung.

Noch besser wird die Lösung, wenn sie auch überprüfbar ist. Das ist die Forderung der Minderheit. Die klare Deckungsvorschrift schafft für die Einlegerin und den Einleger nicht nur auf psychologischer Ebene Vertrauen, sondern das beruht eben auf realen Werten. Damit die Einlegerinnen und Einleger das konkret überprüfen können, müssen sie Transparenz darüber haben, ob ihre Bank die Vorschrift einhält. Aus diesen Gründen hat der Ständerat beschlossen, dass die Liste der vorhandenen Deckungen durch die Finma veröffentlicht werden soll. Damit werden sie für alle transparent und kontrollierbar. Wir bitten Sie, dieser Transparenzvorschrift des Ständerates zu folgen. Sie stärken damit nicht nur den Schutz der Einlegerinnen und Einleger, sondern auch ihr eigenverantwortliches Handeln, weil sie dann die Qualität der Sicherstellung selber überprüfen können.

Ich danke Ihnen, wenn Sie der Minderheit folgen.