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Rechsteiner Paul · Nationalrat · 2008-12-09

Rechsteiner Paul · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-09

Wortprotokoll

Wie ist uns die Strommarktliberalisierung verkauft worden? Man hat gesagt, dass sie wegen der Verhältnisse in Europa nötig sei, weil das die EU-Politik sei und es vor allem - das war das Hauptargument bei der Begründung dieser Vorlage - darum gehe, dass die Kunden tiefere Preise für Energie, für Strom, bezahlen müssten. Noch heute werden auf der Website des UVEK bzw. des Bundesamtes für Energie die Segnungen dieser Vorlage der Strommarktliberalisierung beworben - neben angeblich höherer Effizienz für die Unternehmen, neben angeblich höherer Transparenz sage und schreibe mit dem Attribut "günstige Konditionen für die Verbraucher". Man schreibt also offiziell davon, dass die Strommarktliberalisierung tiefere Preise bringe und bringen werde.

Die Realität ist jetzt schlagend so, wie man sie den Entwicklungen in all den Ländern entnehmen konnte, die die Liberalisierung durchgeführt haben. Wir erleben nun in der Schweiz mit der Liberalisierung genau dasselbe, was in den USA passiert ist, was im übrigen Europa passiert ist, was in Australien und Neuseeland passiert ist: nicht tiefere Preise, sondern höhere Preise. Die Liberalisierung führt zu schlechteren Konditionen für die Verbraucher, führt zu schlechterer Versorgungssicherheit, und vor allem führt die Liberalisierung zu höheren und nicht zu tieferen Preisen.

Wir haben jetzt eine Reihe von Vorstössen der UREK. Diese Vorstösse bauen bei der bisherigen Liberalisierungsvorlage Reparaturelemente ein. Diese Reparaturelemente sind letztlich "Pflästerlipolitik". Sie vermögen die Grundproblematik der Liberalisierung nicht zu beheben. Die Liberalisierung selber führt zu dieser Entwicklung mit höheren Preisen und einer schlechteren Versorgung.

Deshalb besteht jetzt hier, im Bereich der Stromversorgung, genauso wie auf den Finanzmärkten Anlass zur Umkehr. Es braucht Besinnung auf Prinzipien einer effizienten Stromversorgung, die mit Gebietsmonopolen und nicht mit dem System der Liberalisierung funktioniert - natürlich verbunden mit einer demokratischen Kontrolle und unter Gewährleistung der ökologischen Errungenschaften, die in der Zwischenzeit eingeführt worden sind. Das Gebietsmonopol ist die Antwort auf die Notwendigkeit einer stabilen, sicheren Versorgung zu günstigen Preisen.

Was kann getan werden? Die Situation ist akut, nicht nur grundsätzlich - denn es ist nur der Anfang einer Spirale nach oben -, sondern auch, weil diese Strompreiserhöhungen aus konjunkturellen Gründen vor allem für Teile der Industrie, nicht nur für die Haushalte zu gravierenden Engpässen führen werden. Wo stromintensiv produziert wird, in Teilen der Industrie wie zum Beispiel bei den Stahlwerken, sind diese Strompreiserhöhungen untragbar. Das einzige Mittel, das hier greift, ist letztlich ein dringlicher Bundesbeschluss. Die Rückkehr zu einem System der öffentlichen Stromversorgung braucht mehr Zeit, aber ein dringlicher Bundesbeschluss ist das probate Mittel, um hier wirksam einzugreifen, so, wie es Ihnen die WAK vorschlägt. Das ist nun nicht einfach eine Utopie, sondern wir leben ja in bewegten Zeiten. Noch im Oktober war der Bundesrat hier, in diesem Saal, der Auffassung, eine Verbesserung des Einlegerschutzes auf 100 000 Franken sei ein Ding der Unmöglichkeit - es waren Herr Bischof von der CVP und Frau Leutenegger Oberholzer von der SP, die das gefordert hatten. Heute, nach den gestrigen Beschlüssen, wissen wir, dass der Einlegerschutz im Dringlichkeitsverfahren auf 100 000 Franken erhöht worden ist. Genau diese Entwicklung ist auch bei der Stromversorgung möglich. Mit einem dringlichen Bundesbeschluss können diese ungerechtfertigten Strompreiserhöhungen rückgängig gemacht werden.

Es ist im Dringlichkeitsverfahren möglich, rasch und effizient zu legiferieren. Ich bitte Sie, das über die parlamentarische Initiative der WAK zu tun.