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Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-09

Wortprotokoll

Dieses Parlament hat im März 2006 das Gesetz zum neuen wettbewerblichen Ordnungsrahmen des Strommarktes verabschiedet. Im Übergang vom Monopol in den regulierten Wettbewerb waren in der Folge ein paar Fragen zu klären; eigentlich wäre es die Aufgabe gewesen, faire und detaillierte Spielregeln in der Stromversorgungsverordnung und in den Branchenregelungen zu gestalten. Wir stellen heute fest, dass die Akteure das nicht können bzw. es nicht gut gemacht haben. Sie hatten nur eines im Sinn: Gewinnmaximierung. Wir sehen ungerechtfertigte Strompreiserhöhungen, eine Schweizer Strombranche, die sich in dieser Zeit definitiv disqualifiziert hat und die in diesem Marktübergang einen unvorstellbaren Vertrauensverlust produziert. Der Höhepunkt war und ist, dass die Strompreisabzocker uns Konsumenten die Kosten der Netze zweimal in Rechnung stellen wollen und nichtgelieferte Reserveenergie vergolden. Seit Monaten wird klar und deutlich: Die alten Monopolisten sind die neuen Strombarone. Nur ein paar wenige gestalten den Übergang verantwortlich und suchen nicht das rasche Geld, sondern die sichere Versorgungsleistung. [PAGE 1777]

Wir müssen darum nachbessern und die notwendigen Regulierungen und Steuermechanismen nachjustieren. Wir müssen den Akteuren den Weg zu einem fairen Wettbewerb weisen. Das ist die Stossrichtung der heute zur Debatte stehenden Vorstösse. Wo müssen wir ansetzen?

1. Die Branche kann sich die Wettbewerbsregeln nicht selber geben. Das StromVG postuliert in Artikel 3 das Subsidiaritätsprinzip; soweit die Branche eigenständige Regelungen trifft, übernehmen wir die Regelungen ins Ausführungsrecht. Das ist meines Erachtens der eigentliche Haken der Strommarktgesetzgebung. Das fast blinde Vertrauen in eine Branche der alten Monopolisten bringt keinen fairen, wettbewerblichen Strommarkt.

2. Die alten Monopolisten und heutigen Netzbetreiber handeln nicht im Sinne des Gemeinwohls. Die jüngste Entwicklung im Wettstreit um neue Produktionskapazitäten in der Schweiz zeigt, dass die Strombranche nicht das Gemeinwohl im Blickfeld hat. Die Schweiz braucht energiewirtschaftlich gesehen ganz sicher nicht drei neue Atomkraftwerke. Dennoch werden uns Konsumenten jetzt Millionen von Franken aus dem Sack gezogen, damit eigensinnige Pläne der Strombranche vorangetrieben werden können. Diese Unsinnigkeit im Produzentenwettstreit muss gestoppt werden.

3. Ein wettbewerblicher Strommarkt braucht einen starken Regulator. Ein Strommarkt mit einer zu kleinen Elcom und mit zu wenigen Kompetenzen funktioniert nicht. Die Schweiz leistet sich viele Netzbetreiber. Das kann man gut oder schlecht finden. Zwingend ist aber, dass diese Netzbetreiber alle gleich handeln und der Netzzugang, das Netzentgelt, überall gleich fair berechnet wird. Das geht nur mit einer starken Elcom mit mehr Kompetenzen.

4. Die Unabhängigkeit des Netzbetriebes ist zentral. Die Übertragungsnetzbetreiber sind gesetzlich zur Unabhängigkeit verpflichtet worden. Doch nicht einmal das brachten sie auf die Reihe. Die Anhörungen der Kommission sprachen dazu Bände. Die Unabhängigkeit des gesamten Netzbetriebes ist der Kern eines gelingenden Strommarktes. Der Bundesrat und die Elcom täten gut daran, rascher einzugreifen, wenn solche Gesetzesverstösse, wie sie Swissgrid zu verantworten hat, erneut auftreten sollten.

Die vom Bundesrat bereits beschlossene Änderung der Stromversorgungsverordnung zielt unseres Erachtens in die richtige Richtung. Die Vorstösse gehen aber weiter als das, was der Bundesrat in der Feuerwehrübung gemacht hat.

Wir empfehlen Ihnen die Motion und die beiden Postulate zur Annahme. Auch die parlamentarische Initiative der WAK-NR ist zu unterstützen. Die Strombarone brauchen unsere aufmerksame Begleitung. In den ersten Monaten des wettbewerblichen Strommarktes haben sie uns leider zu viele Mogelpackungen präsentiert.