Lexipedia

Theiler Georges · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-14

Wortprotokoll

Ich möchte an dieser Stelle zuerst meine Interessen in dieser Sache offen legen, weil ich immer wieder darauf angesprochen werde: Grundsätzlich habe ich keine speziellen Interessen wie Verwaltungsratsmandate, welche ich hier deklarieren müsste. Ich arbeite aber selbstverständlich viel mit der Telekommunikationsbranche zusammen. Die Telekommunikationsbranche braucht sehr viel Beratung, im Planungsbereich, im Hoch- und Tiefbaubereich; da bin ich für diese Firmen tätig. Das geht von Swisscom über Diax bis zu x anderen Anbietern. Speziell mit Diax verbindet mich höchstens, dass ich mit Herrn Aebi, dem Verwaltungsratspräsidenten, Sport getrieben habe und mit ihm acht Jahre im Grossen Rat für die liberale Sache gekämpft habe.

Der Ursprung meiner Parlamentarischen Initiative geht darauf zurück, dass mich der Asut - der Schweizerische Verband der Telekommunikations-Benützer -, das ist eine Benutzerorganisation, bei der auch die Swisscom dabei ist, auf dieses Problem aufmerksam gemacht hat.

Nun zum eigentlichen Geschäft: Das neue Fernmeldegesetz - das kann man sagen - darf als gutes, zukunftsgerichtetes Gesetz betrachtet werden. Nutzniesser sind alle Konsumentinnen und Konsumenten in diesem Land. Sie haben wesentlich günstigere Tarife erhalten, und auch das Angebot - das darf man sagen - ist breiter geworden.

Dies ist der Fall bis auf eine einzige Ausnahme, und diese Ausnahme ist eben die letzte Meile. Dort spielt der Wettbewerb nicht. Der Kunde, der bei einem privaten Anbieter einen Vertrag abgeschlossen hat, erhält für seinen Anschluss eine zweite Rechnung der Swisscom. Dies ist unnötig und aufwendig. Die Swisscom verfügt beim Anschluss über eine Zwangskundenbeziehung. Sie geniesst damit einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz. Das ist unfair und verzerrt natürlich diesen Wettbewerb. Alle Tarife im Fernverkehr, das zeigen alle Statistiken, sind seit der Gesetzesänderung massiv gesunken, nur die Anschlussgebühren und der Nahverkehrstarif eben nicht. Darunter leiden vor allem die Familien. Es leiden aber auch alte Menschen darunter, weil sie im Nahbereich speziell viel telefonieren. Durch das Ausbleiben des Wettbewerbes werden der technologische Fortschritt und die Dienstleistungen im Bereich der letzten Meile gebremst. Die Monopolistin diktiert, was wie gelöst und angeboten werden soll.

Mit einer Präzisierung im Gesetz möchte ich diesem Umstand abhelfen. Die Swisscom wird dadurch in keiner Art und Weise enteignet, wie das etwa die Gegner behaupten. Die Swisscom bleibt Eigentümerin dieser technischen Installationen. Sie muss lediglich ihre Infrastruktur auf der letzten Meile zu einem fairen Preis, inklusive eines entsprechenden Gewinns, an die Konkurrentinnen vermieten, also genau das Gleiche tun, was auf dem ganzen übrigen Netz ohnehin schon passiert; auch da spricht ja niemand von Enteignung.

Werden die Randregionen durch diese Initiative benachteiligt? Das ist eine wichtige, berechtigte Frage. Diese Befürchtung teile ich nicht, und ich versuche sie wie folgt zu widerlegen: Die Grundversorgung im letzten Bereich - das Kupferkabel in jedes Haus also - ist im Gesetz garantiert. In den Artikeln 14 bis 18 des Fernmeldegesetzes wird festgelegt, dass der Bundesrat den Inhalt dieser Grundversorgung nach der technischen und gesellschaftlichen Entwicklung periodisch festlegt. Die Dienste müssen landesweit in guter Qualität erhältlich sein. Der Bundesrat strebt distanzunabhängige Tarife an und legt die Preisobergrenzen fest.

Das ist in kurzen Worten das, was das Gesetz vorschreibt. Das hat bisher hervorragend funktioniert. Die Swisscom wurde mit der Grundversorgung betraut; in wenigen Jahren wird das Mandat neu ausgeschrieben. Damit ist garantiert, dass in der Schweiz jedes Haus erschlossen wird.

Selbst Herr Alder von der Swisscom hat auf eine Frage in der Kommission klar geantwortet: "Nein, ich habe keine Angst, dass diese Initiative den Grundversorgungsauftrag gefährden könnte."

Für die Randregionen stellt sich aber sehr wohl die Frage, ob sie, vor allem im Internet-Bereich, neben der garantierten Swisscom-Leistung nicht gerne eine andere Möglichkeit der Dienstleistung haben möchten. Man könnte sagen, es gehe also darum, ob sie nicht den Spatz sicher in der Hand behalten und die hübsche Taube dann auch noch kriegen wollten. Ich meine, dass gerade die Erfahrung mit dem neuen Fernmeldegesetz gezeigt hat, dass der Wettbewerb nicht nur preislich, sondern auch beim Angebot viel bringen kann. ULL, das Unbundling der letzten Meile, wird sich positiv auf die Grundversorgung auswirken und die Internettarife auch in den Randregionen tief halten: Die Grundversorgung garantiert der Kupferdraht - meine Initiative bringt die Vielfalt. Die Comcom hat am 9. November erfreulicherweise entschieden, dass das Unbundling als Anwendungsfall der Interkonnektion zu betrachten sei; sie hat gegen die Swisscom entschieden. Die Swisscom hat beim Bundesgericht leider Beschwerde eingereicht, so dass die ganze Sache jetzt wieder verzögert wird.

Bei meiner Parlamentarischen Initiative geht es darum, den erfreulichen Entscheid der Comcom zu stützen und quasi in Ergänzung dazu oder vorsorglich im Gesetz eine Klarstellung zu erwirken. Ich bitte Sie also: Setzen Sie das offensichtlich dringend notwendige politische Signal heute; helfen Sie mit, auf der letzten Meile einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen!

[PAGE 1587]

Theiler Georges · Nationalrat · 2000-12-14 | Lexipedia | Lexipedia