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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-11

Wortprotokoll

Um noch einmal auf den Punkt zu bringen, worum es hier geht: Wir revidieren das Bankengesetz, weil wir die Kleinsparer und Kleinsparerinnen besser schützen wollen. Ihre Ersparnisse sollen nicht nur im Umfang von 30 000, sondern im Umfang von 100 000 Franken so sicher wie möglich sein. Eine dieser Sicherheitsmassnahmen besteht eben darin, dass diese privilegierten Einlagen durch eine Überdeckung - das sind diese 125 Prozent - mit besonders guten Wertpapieren geschützt werden sollen.

Nun ist die Frage, was man damit macht. Die Minderheit und der Ständerat möchten, dass die Sparerinnen und Sparer unter dem Vorzeichen des Konsumentenschutzes erfahren, zu welcher Kategorie ihre Bank gehört, das heisst, sie könnten nachlesen - ich nehme an, die Banken würden damit dann auch Werbung betreiben -, ob ihre Bank zu jenen gehört, die die vorgeschriebene Deckung erfüllen. Das ist der Sinn und Zweck dieses Zusatzes. 125 Prozent wären also eine Art Label, dank dem man die Sicherheit haben könnte, dass die Bank die vorgeschriebene Deckung erreicht.

Herr Kaufmann, es gibt dann eben nicht täglich Änderungen. Es gibt vielleicht tägliche Änderungen beim Grad der Überdeckung, aber hier geht es um die vorgeschriebene Überdeckung. Die Information der Sparerinnen und Sparer besteht darin, dass sie wissen, dass sie bei einer Bank sind, die einen vorgeschriebenen Überdeckungssatz hat, und darin, dass sie wissen, wie hoch dieser ist. Er ändert sich nicht von Tag zu Tag, sondern wird von der Finma gegenüber jeder einzelnen Bank festgelegt, und das soll man dann nachlesen können.

Nun ist hier ja die Frage der Ausnahmen angesprochen worden, vor allem von Herrn Bischof, dem Kommissionssprecher. Ich glaube, er hat hier eine Ausführung gemacht, die zu falschen Schlüssen führt. Herr Bischof, bei Banken, die von der Finma eine Ausnahme bewilligt bekommen, die also zum Beispiel nicht einen Deckungsgrad von 125, sondern einen von 110 oder 90 Prozent erreichen müssen, bedeutet dies nicht, dass sie weniger sicher sind, sondern es bedeutet, dass es Banken mit einem anderen Geschäftsmodell sind, Banken, die die Sicherheit, wie sie sonst mit den 125 Prozent erreicht wird, auf einem anderen Weg erreichen. Sie haben zu Recht gesagt, es handelt sich dabei vor allem um Privatbanken, die einfach gar nicht so gebaut sind, dass sie die 125-Prozent-Grenze erreichen können.

Aber das Wort "Ausnahme", das wäre jetzt natürlich ein fataler Irrtum, soll nicht suggerieren, dass die Sicherheit weniger gross ist; es ist eine andere Art von gleich grosser Sicherheit. Aber es schadet natürlich nichts, wenn die Konsumentinnen und Konsumenten durch das Wort "Ausnahme" aufmerksam werden und ihre Bank fragen, warum das denn so sei. Das ist eben der Sinn der Publikationsvorschrift, die wir als Minderheit hier verlangen. Wir möchten, dass sich die Kleinsparer und Kleinsparerinnen um den Zustand ihrer Bank und die Sicherheit ihrer Anlage kümmern, dass sie nachfragen, dass sie ein Problembewusstsein entwickeln und dass sie, wenn es ihnen nicht mehr sicher genug erscheint, eben auch ihre Bank wechseln können. Das ist der Sinn dieser Vorschrift hier und kein anderer. Darum sind wir mit dem Ständerat der Meinung, wir sollten dieses kleine Stück Konsumentenschutz im Gesetz verankern.

Ich bitte Sie also, der Minderheit Leutenegger Oberholzer zuzustimmen.