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Bischof Pirmin · Nationalrat · 2008-12-11

Bischof Pirmin · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-11

Wortprotokoll

Bei der Revision des Bankengesetzes - es geht bekanntlich um die Einlagensicherung - haben wir noch eine Differenz zu bereinigen. Sie ersehen aus Ihrer Fahne, dass der Ständerat auf seinem Beschluss zugunsten der Publikation einer Liste der vorgeschriebenen und vorhandenen Deckungen jeder einzelnen Bank in dem Sinne beharrt, als er seine Version nur leicht abgeändert hat.

Die WAK Ihres Rates hat sich heute Morgen mit dem neuen Beschluss des Ständerates beschäftigt. Sie beantragt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen ohne Enthaltungen, bei der Version des Bundesrates und des Nationalrates zu verbleiben und die Version des Ständerates abzulehnen; dies aus folgenden Überlegungen: Unbestritten ist, dass mit der Neuregelung der Einlagensicherung alle Banken verpflichtet sein sollen, künftig für 125 Prozent ihrer privilegierten Einlagen ständig inländisch gedeckte Forderungen oder übrige in der Schweiz belegene Aktiven zu halten; das ist unbestritten. Umstritten ist die Frage, ob über diesen Sachverhalt eine Liste zu publizieren ist. Wiederum unbestritten ist, dass die Finma die entsprechenden Prüfungen vornehmen muss, und dies regelmässig und dauernd. Die Frage ist nur: Was soll von diesen Prüfungen publiziert werden?

Der Ständerat beschloss nun, dass die Finma ständig "die vorgeschriebene Deckung jeder einzelnen Bank und ob sie [PAGE 1805] über eine Ausnahme verfügt" veröffentlicht. Das würde bedeuten, dass ständig auf einer Liste zu publizieren wäre, wie hoch die vorgeschriebene Deckung jeder einzelnen Bank ist und ob sie über eine Ausnahme verfügt oder nicht. Damit hat der Ständerat seine erste Version abgeändert, die noch lautete, dass zu jeder Bank auch noch die tatsächlich vorhandene Deckung zu publizieren sei, also der Deckungsprozentsatz. Jetzt will er nur noch die vorgeschriebene Deckung publizieren lassen. Das würde bedeuten, dass bei all jenen Banken, die über einen Deckungsgrad von 125 Prozent verfügen, einfach dieser Satz publiziert würde, und zwar einheitlich für alle, und dass natürlich auch keine Ausnahmen zu publizieren wären. Bei den Banken, die unter 125 Prozent liegen, würde dann im Einzelnen der vorgeschriebene Deckungssatz publiziert, und es würde publiziert, ob die Bank über eine Ausnahme verfügt.

Die WAK Ihres Rates lehnt diese Version mit Zweidrittelmehrheit ab, weil damit wahrscheinlich nicht nur Missverständnisse geschaffen werden, sondern eine fast perverse Transparenz geschaffen wird: Bei den Banken, für die sich die Konsumenten interessieren - den Grossbanken, den schweizerischen Regionalbanken, den Kantonalbanken, den Regionalbanken -, wird dann einfach ein einheitlicher Satz von 125 Prozent publiziert, der überhaupt nichts aussagt, weil er für alle gleich ist. Bei denjenigen Banken aber, die praktisch gar nicht im Konsumentengeschäft tätig sind und mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit unter 125 Prozent liegen werden - das sind vor allem schweizerische Privatbanken, teilweise noch Auslandbanken -, wird dann eine angebliche Hitparade über die Transparenz publiziert. Genau über diese Banken sagen die Zahlen aber nichts aus. Wenn über eine Privatbank publiziert wird, dass sie beispielsweise nur im Umfang von 80 Prozent über in der Schweiz belegene Aktiven verfügt, sagt dies über die Stabilität, über die Liquidität oder über die Geschäftsbücher der Bank im Allgemeinen gar nichts aus, weil diese Banken typischerweise im Auslandgeschäft tätig sind; das heisst, sie nehmen Gelder von ausländischen Kunden in der Schweiz an. Ich frage Sie jetzt: Ist es richtig, dass wir mit dieser Hitparade dann diese Banken dazu zwingen, beispielsweise gute amerikanische Schatztitel oder ähnliche erstklassige Staatsanleihen anderer Industrienationen zu verkaufen und dafür schlechtere Schweizer Titel zu kaufen, beispielsweise Kleinkreditanlagen oder Ähnliches? Das müssten diese Banken tun, und wir würden mit dieser Liste dann das Gegenteil dessen erreichen, was wir wollen; wir möchten ja Stabilität.

Nun hat Ihre Kommission nichts gegen Transparenz, im Gegenteil. Gerade im Bankenbereich ist Transparenz für den Konsumenten wichtig, aber eben dort, wo Transparenz etwas Richtiges aussagt und nicht geradezu das Gegenteil. Es wurde im Weiteren in der Kommission vorgebracht, dass die Gefahr besteht, dass sogar die Verantwortlichkeitsansprüche des Anlegers reduziert werden, wenn wir jetzt bei diesen "Unter-125er-Banken" die Ausnahmen publizieren. Denn dann könnten sich die entsprechenden Banken ja darauf berufen, dass die Ausnahmen publiziert worden seien. Schliesslich: Die entsprechenden Listen würden in Zeiten finanzieller Schwierigkeiten wie jetzt ein weiteres Problem aufwerfen. Im Moment sind die Banken damit konfrontiert, dass sie entweder grosse Mittelzuflüsse oder grosse Mittelabflüsse haben. In einer solchen Zeit kurzfristiger Bilanzänderungen sagen die Listen schon aus zeitlichen Gründen nichts mehr aus. Im Gegenteil, eine Bank, die, weil sie eine gute Bank ist, viele Mittelzuflüsse bekommen hat, würde in diesem Rating dann wegen der stark gestiegenen privilegierten Einlagen schlechter abschneiden, und das kann ja wohl auch nicht die Meinung sein.

Ihre Kommission beantragt Ihnen also entgegen dem Ständerat, der seinen Beschluss bei stark gelichteten Reihen gefasst hat, bei der Version Bundesrat und Nationalrat zu verbleiben.