Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-11
Wortprotokoll
Eine Vorbemerkung: Ich glaube, niemand in diesem Rat ist gegen eine Rückforderung von ungerechtfertigten Boni, die in den letzten Jahren bezogen wurden. Dies ist primär eine ethische, moralische Frage. Wir wissen auch: Die UBS hat hier bereits einige Schritte gemacht, und gewisse Manager haben ihre Boni teilweise zurückbezahlt.
Zum konkreten Antrag: Materiell führt der eigentlich zu einer Verschärfung des Beschlusses des Ständerates. Dort war es zeitlich begrenzt auf die Dauer des Massnahmenpaketes. Das war allerdings unpräzis. In der Kommission wurde es zuerst noch in Bezug auf die Wandelanleihe präzisiert, letztlich aber wurde es jetzt unabhängig von einem Termin festgehalten. Der Antrag ist also kein Kompromissangebot gegenüber dem Ständerat, sondern er ist eher grundsätzlicher Art. Die Formulierung per se ist entweder juristisch heikel, oder sie ist rein deklaratorisch und damit wirkungslos; als Nichtjurist kann ich das nicht beurteilen. Ich tippe darauf, dass sie eher deklaratorischer Art ist: Es geht um ein Signal.
Ein Kompromissangebot gegenüber dem Ständerat in dieser Frage würde dann Sinn machen, wenn sich dadurch eine Veränderung des Stimmenverhältnisses in diesem Rat ergeben würde. Wenn also konkret SP und Grüne dann dem Gesamtpaket zustimmen würden, könnte man darüber diskutieren, ob ein Schritt in die Richtung des Ständerates Sinn machen würde. Da aber die ablehnende Haltung in der Kommission unabhängig von diesem Antrag klar bestehen bleibt, macht es eigentlich keinen Sinn, hier noch Formalismen zu diskutieren und zu versuchen, eine Lösung zu finden. Man muss auch festhalten, dass unabhängig von dem, was wir formulieren, das Hauptproblem darin besteht, dass die Investmentbanker, die eigentlich ein Teil der Verursacher sind, nicht betroffen sind. Das geht auch nicht, denn es handelt sich letztlich um amerikanisches Recht; da könnten wir ja einen Brief an Obama schreiben.
Was auch festzuhalten ist: Wir müssen nicht Vergangenheitsbewältigung betreiben - da würden wir "l'art pour l'art" machen, und solange es freiwillig ist, können wir alles einfordern -, sondern wir müssen für die Zukunft planen. In der Vorlage wird klar ausgewiesen, dass wir im OR eine Regelung einführen möchten, damit genau solche Rückforderungen zukünftig möglich sind, wenn ein offensichtliches Missverhältnis zwischen den Boni und den Leistungen besteht.
Was aber die Faktenlage betrifft, haben sowohl die UBS als auch die EBK unabhängig voneinander rechtlich überprüft, ob und wie solche Rückforderungen überhaupt rechtlich angegangen werden könnten. Die UBS ist zum Schluss gekommen, dass es rechtlich in Richtung Verantwortlichkeitsklage ginge, die keine Aussicht auf Erfolg hätte. Die EBK, die das unabhängig davon untersucht hat, ist zum gleichen Schluss gekommen. Das heisst, faktisch haben wir keine Rechtsgrundlage, um hier handeln zu können. Es bringt nichts - das haben wir schon in der ganzen Debatte gesagt -, dass wir einfach deklaratorische Sätze in diesen Beschluss hineinschreiben. Es ist in der Kommission aber klar niemand der Meinung, dass mit der Ablehnung des Minderheitsantrages der Druck auf die UBS-Spitze, weiterhin dafür zu sorgen, dass möglichst viele dieser ungerechtfertigt bezogenen oder zu hohen Boni zurückbezahlt werden, reduziert werden soll. Es ist kein Signal in diese Richtung. Es ist wichtig, das hier festzuhalten. Wenn Sie hier jetzt mit der Mehrheit stimmen, dann sagen Sie nicht: Es ist in Ordnung, dass diese Boni behalten werden - ganz im Gegenteil; Sie versuchen aber nicht, "l'art pour l'art" zu betreiben und etwas in ein Gesetz zu schreiben, das dort nicht hineingehört.
In diesem Sinne bitte ich Sie, bei der Mehrheit zu bleiben und an Ihrem Beschluss festzuhalten. Notabene: Der Ständerat hat seinen knappen Entscheid bei relativ schlechter Präsenz gefällt. Er wird sich uns dann wahrscheinlich anschliessen.