Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2008-12-11
Wortprotokoll
Herr Loepfe, da Sie mir diese Frage nicht das erste Mal gestellt haben, kann ich sie auch schnell und kurz beantworten. Das Gesetz regelt diesen Graubereich eindeutig. Ich habe ganz am Anfang eine Formulierung gebracht. Das Gesetz ist noch präziser als das, was ich jetzt sage: Bei Luftfahrzeugen - da können Sie auch ein anderes Wort einsetzen, sofern Militärisches und Ziviles zusammentrifft -, die für militärische oder kriegerische Zwecke konstruiert oder abgeändert worden sind, ist die Abgrenzung im Güterkontrollgesetz sehr klar. Allerdings gebe ich zu, es kann zivile Güter geben, die nicht besonders fürs Militärische konstruiert sind, die man dann auch kriegerisch einsetzen kann, beispielsweise Autobomben. Als Pazifisten und Pazifistinnen müssen wir aber damit leben, dass wir nicht alles reglementieren oder auf einer anderen Ebene verbieten können.