Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-12-11
Wortprotokoll
Herr Kollege Schwander lässt sich entschuldigen, weil er im Schnee stecken geblieben ist.
Uns liegt dieses Abkommen der Uno vor. Eigentlich ist alles, was dort drinsteht, durch unsere Gesetze bereits abgedeckt. Also könnte man sagen: Die Schweiz hat eh bereits ein Korruptionsrecht, das mit der Uno-Konvention übereinstimmt. Das gilt sowohl für die aktive wie für die passive Bestechung. Ebenso gilt es bei aktiver Auslandsbestechung. Also ist im schweizerischen Gesetz bereits alles enthalten. Auch das Problem der Whistleblower kann man in der Schweiz als gelöst betrachten. Ich verweise auf die Ausführungen der Frau Bundesrätin. Frau Bundesrätin, was Sie in der Kommission gesagt haben, habe ich vor mir.
Da eigentlich alles abgedeckt ist, könnte man sagen, dass das Uno-Übereinkommen gegen Korruption von der Schweiz jetzt abgesegnet werden kann, dass also der Bundesrat ermächtigt werden kann, es zu unterzeichnen. Trotzdem gibt es eine Minderheit, die sagt, man solle nicht eintreten. Sie tut dies aus einer ganz einfachen Überlegung heraus: Weil wir die notwendigen rechtlichen Bestimmungen bereits innerstaatlich abgesegnet haben, weil wir bereits alles Notwendige vorgekehrt haben, ist es gar nicht nötig, dass man noch internationale Vereinbarungen unterzeichnet. Dies drängt sich nicht auf, nach dem Grundsatz: "Wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu machen, ist es nötig, kein Gesetz zu machen." Das gilt nach Auffassung unserer Minderheit auch international. Es gilt für alle internationalen Abkommen - vom Europarat bis zur Uno.
Eine Minderheit unserer Fraktion - Sie sehen, wer den Antrag unterzeichnet hat - beantragt Nichteintreten. Ich bitte Sie, dieser Minderheit zu folgen.