Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-15
Wortprotokoll
Ich habe meinen Eventualantrag für den Fall eingereicht, dass die soeben von Philipp Müller vertretene Minderheit unterliegen würde, was ich nicht hoffe.
Warum dieser Eventualantrag? Ich möchte - auch meine Fraktion möchte das - beim Systementscheid im Patentrecht der zweitbesten Lösung eine Chance geben. Die beste Lösung wäre wie gesagt der Minderheitsantrag bzw. die Fassung des Bundesrates bei Artikel 9a. Die Mehrheit dieses Rates hat sich übrigens bereits in der Herbstsession einmal dem Anliegen angeschlossen, das ich mit diesem Eventualantrag vertrete. Der Ständerat ist ihr nicht gefolgt.
Mit dem Eventualantrag bleibt es quasi beim geltenden Recht. Lassen Sie sich durch das Streichkonzert in den Absätzen nicht irritieren; das ist Gesetzestechnik. Gleichzeitig würde der Bundesrat mit einer Motion beauftragt - ich habe die Motion bereits eingereicht -, der EU Verhandlungen über den Abschluss eines Vertrags über die gegenseitig anerkannte regionale Erschöpfung im Patentrecht vorzuschlagen. Wenn schon die regionale Erschöpfung gefordert wird, sollte sie nicht einseitig, sondern auf der Grundlage der Gegenseitigkeit eingeführt werden. Aufgrund diverser Rechtsgutachten müssen wir zum Schluss kommen, dass eine einseitige Einführung der regionalen Erschöpfung im Patentrecht grundlegende WTO-Prinzipien verletzt und sich die Schweiz daher aussenwirtschaftlichen Risiken aussetzt. Damit wird wissentlich ein Klagerisiko in Kauf genommen und Drittstaaten ein indirektes Druckmittel zur Erreichung handelspolitischer Vorteile präsentiert. Internationales Handelsrecht auszureizen ist ein denkbar schlechtes Szenario für die Schweiz, die jeden zweiten Franken im Export verdient. Der angebliche Kompromiss, den der Ständerat zusammengeschustert und den die Kommissionsmehrheit übernommen hat, hat also rechtlich gesehen einen schlimmen Pferdefuss.
Weiter will die Kommissionsmehrheit mit einer inzwischen noch verschärften Ausnahme für die Pharmaindustrie bewusst jene Branche ausnehmen, die das grösste Potenzial für Preissenkungen bei der Zulassung von Parallelimporten aus der EU hat. Konsumenten in der Schweiz hätten also keinen spürbaren wirtschaftlichen Nutzen mit der ständerätlichen Lösung, aber die Position der Schweiz würde geschwächt, der Innovationsschutz zum Nulltarif aufgeweicht, eine Diskriminierung europäischer Patentinhaber in Kauf genommen und die Schweiz dem Risiko einer Klage vor der Welthandelsorganisation ausgesetzt.
Nachdem der Bundesrat die Motionen Markwalder Bär 08.3603 und Gutzwiller 08.3638 entgegen jeglicher Gepflogenheiten in diesem Parlament noch nicht beantwortet hat, sehen wir uns gezwungen, noch einmal einen Vorstoss einzureichen, der eine deutlichere Sprache spricht. Danach soll der Bundesrat der EU Verhandlungen über die regionale Erschöpfung vorschlagen und dem Parlament spätestens in der Sommersession 2010 über Fortschritte und Erfolge Bericht erstatten.
Wenn Sie etwas von Innovationsschutz und der Erhaltung von Arbeitsplätzen halten - denn unser Land lebt von Bildung, Wissen, Erkenntnissen und Erfindungen -, dann unterstützen Sie den Eventualantrag, falls Sie sich nicht zur Unterstützung des Minderheitsantrages durchringen können, welcher die allerbeste Lösung wäre.