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Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-15

Wortprotokoll

Ich spreche zur Vorlage 3. Mit diesem Teil des Gesamtpakets FinöV will der Bundesrat den Verpflichtungskredit für die Lärmsanierung der Eisenbahnen von 1,854 Milliarden auf 1,33 Milliarden Franken reduzieren.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, auf diese Vorlage nicht einzutreten, damit die für die Lärmsanierung zur Verfügung stehenden Mittel nicht gekürzt werden. Die Begründung ist folgende: Bei der Volksabstimmung vom 29. November 1998 über den FinöV-Beschluss haben Volk und Stände einem Kostendach von 2,3 Milliarden Franken für die Lärmsanierung der Eisenbahnen zugestimmt. Im Rahmen der Gesetzgebung über die Lärmsanierung der Eisenbahnen wurde dieser Betrag dann um 500 Millionen auf 1,854 Milliarden Franken reduziert. Diese Einsparung wurde in der Botschaft vom 1. März 1999 mit neuen Erkenntnissen betreffend die lärmtechnische Sanierung des Rollmaterials begründet, welche zu einer Kostenreduktion von rund 500 Millionen Franken führe. Das Parlament hat dieser Reduktion zugestimmt. Das Parlament hat damit die Ausführung von Massnahmen zur Lärmsanierung im Umfang von 1,854 Milliarden Franken sowie einen Schutzgrad von mindestens - ich betone: mindestens - zwei Dritteln beschlossen. Gemäss dem Amtlichen Bulletin haben unsere Nationalratskollegen Urs Hofmann und Max Binder damals einen Schutzgrad von 85 bzw. 75 Prozent verlangt. Der damalige Kommissionssprecher, Georges Theiler, gab zu diesen Anträgen zu Protokoll, dass die Fassung des Bundesrates mit einem Schutzgrad von mindestens zwei Dritteln diese Anträge todsicher erfülle.

Nun will der Bundesrat im Rahmen von ZEB den Verpflichtungskredit nochmals kürzen, von 1,85 Milliarden auf 1,33 Milliarden, mit der Begründung, der gesetzlich vorgeschriebene Schutzgrad von zwei Dritteln könne gemäss Prognosen auch mit 500 Millionen Franken weniger erreicht werden. Dieses Vorgehen ist bedenklich; zum einen, weil bei der Beratung des Gesetzes gesagt wurde, mit der Formulierung "mindestens zwei Drittel" würden auch die Forderungen nach einem Schutzgrad von 75 bzw. 85 Prozent erfüllt; zum anderen, weil beim heutigen Ausführungs- und Planungsstand noch nicht einmal mit Sicherheit gesagt werden kann, dass 1,33 Milliarden Franken für den Schutz von zwei Dritteln der Bevölkerung ausreichen.

Wenn wir über die Reduktion der Mittel für die Lärmsanierung diskutieren und entscheiden, müssen wir uns auch folgende Fakten vor Augen halten: Ein Schutzgrad von zwei Dritteln heisst nicht, dass an allen Bahnlinien zwei Drittel der Bevölkerung vor Bahnlärm geschützt sind. Die zwei Drittel gelten als Durchschnitt für das gesamte Gebiet der Schweiz. Das heisst, wenn beispielsweise an einer wenig befahrenen Strecke ein Schutzgrad von 90 Prozent erreicht wird, genügt an einem Hupac-Korridor ein Schutzgrad, der massiv unter zwei Dritteln liegt. Ob damit der Gesundheit und der Lebensqualität der Menschen gedient ist, bleibt zumindest fraglich. Der Bericht "Lärmsanierung der Eisenbahnen", Standbericht 1. Januar bis 31. Dezember 2007, bestätigt dies, indem er sagt: "Die bis Ende 2007 durch das BAV rechtskräftig verfügten Projekte weisen einen Schutzgrad von 57,9 Prozent aus." Das zeigt, dass die heute schon stark belasteten Strecken einen Schutzgrad von zwei Dritteln nicht erreichen.

In diesem Sinne bitte ich Sie mit der Kommissionsmehrheit und unserer Fraktion, nicht auf die Vorlage 3 einzutreten.