Schenk Simon · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-12-15
Wortprotokoll
Ich spreche hier sowohl für die Kommissionsminderheit als auch für die Fraktion der SVP.
Artikel 5 dieser Vorlage ist erstens überflüssig, zweitens wirkt er kostentreibend. Zudem stellen wir eine gewisse Salamitaktik fest. Der Bundesrat schlug eine Kann-Formulierung vor, der Ständerat und die Mehrheit unserer Kommission verlangen eine verpflichtende Formulierung. Dem treten wir mit unserem Streichungsantrag entgegen. Artikel 5 ist überflüssig, weil es eine Selbstverständlichkeit ist, dass das Bundesamt für Verkehr plant und sich darauf einstellt, das Eisenbahnnetz den Bedürfnissen, den Möglichkeiten und der aktuellen Verkehrssituation anzupassen. Auch wenn [PAGE 1846] dieser Artikel nicht im Gesetz steht, ist die weitere Planung und Anpassung der Bahninfrastruktur garantiert. Das ist in einem gewissen Sinn eine Grundaufgabe des Bundesamtes für Verkehr. Wenn das nicht gemacht würde, müsste man die Arbeit des Amtes als ungenügend einstufen.
Der Hauptgrund für unseren Streichungsantrag ist jedoch die Tatsache, dass der vorgeschlagene Artikel direkt eine Aufforderung an alle Regionen und Agglomerationen ist, jeden Wunsch auf irgendeinem Weg in weitere Planungen einzuschleusen. Wenn nämlich ein Projekt einmal im Programm enthalten ist, wird es für immer und ewig darin bleiben. Dies gilt sogar dann, wenn ein Projekt - ob bewusst oder unbewusst, das lassen wir einmal offen - mit einer viel zu knappen Budgetierung hineingezwängt worden ist und man bei genauerer Beurteilung dann plötzlich sieht, dass es viel, viel teurer zu stehen kommt, wie das fast immer der Fall ist.
Viele Politiker haben die Tendenz, Projekte durch eine lokal- oder regionalpolitische Brille zu betrachten und dabei den Gesamtüberblick zu verlieren, was man vom BAV nicht sagen kann. Das haben wir etwa bei der sinnlosen Aufblähung der TGV-Anschlüsse erfahren, wo unser Rat es fertiggebracht hat, die bundesrätliche Vorlage in unvernünftiger Art und Weise zu vergrössern und einen finanzpolitischen Sündenfall zu begehen. Mit der Streichung von Artikel 5 können wir verhindern, dass bei Artikel 10 dieser Vorlage und bei ZEB 2 Ähnliches geschieht. Es darf nicht sein, dass Artikel 10 dieser Vorlage und ZEB 2 zum Wunschkonzert für regionalpolitische Anliegen verkommen. Es ist nicht einzusehen, weshalb im Schienenverkehr nicht gelten soll, was in anderen Infrastrukturbereichen selbstverständlich ist: Für Investitionen braucht es klar ausgewiesene Bedürfnisse, nach eindeutigen, gesamtschweizerischen Kriterien gesetzte und nachvollziehbare Prioritäten sowie eine gesicherte Finanzierung. Im Sinne eines finanzpolitischen Marschhaltes und um zu verhindern, dass das Schienennetz der Schweiz mit einem regionalpolitischen Wunschkonzert aufgebläht wird, bitte ich Sie, unserem Streichungsantrag zuzustimmen.
Im Namen der Kommissionsminderheit und der SVP-Fraktion bitte ich Sie, bei Artikel 5 der Minderheit zuzustimmen.