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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2008-12-16

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-16

Wortprotokoll

Die CVP/EVP/glp-Fraktion, das möchte ich einleitend festhalten, steht einem Ausgleich der kalten Progression positiv gegenüber. Nur mit Blick auf das Wie und das Wann unterscheiden wir uns von der Mehrheit der WAK und der FDP-Fraktion.

Vereinfacht lässt sich das Phänomen der kalten Progression durch die progressiven, starren Steuertarife, verbunden mit der Inflation, erklären. Bei der direkten Bundessteuer haben wir festgehalten, dass die kalte Progression bei einer Inflationsrate von 7 Prozent ausgeglichen wird. Die letzte Anpassung, das haben wir bereits gehört, erfolgte im Steuerjahr 2006. Massgebend war der Steuerindex Ende des Jahres 2004. Die seit 2004 aufgelaufene Teuerung beträgt Ende 2008 voraussichtlich 5,5 Prozent und ist somit tiefer als diejenige zum von der FDP-Fraktion gewählten Referenzzeitpunkt vom 1. Juli 2008. Damals betrug die Teuerung 5,7 Prozent. Somit würde nach geltendem Recht weder ein Ausgleich im Jahr 2009, wie von der FDP-Fraktion gefordert, noch ein Ausgleich im Jahr 2010 erfolgen müssen.

Die FDP-Fraktion begründet ihr Vorgehen mit der aktuellen Wirtschaftssituation und geht davon aus, dass die 600 Millionen Franken, die die Konsumenten nächstes Jahr nicht für Steuern ausgeben müssten, für den Konsum zur Verfügung stehen würden. Sie verspricht sich davon eine Ankurbelung der Wirtschaft. Im Wissen aber, dass diese Massnahme nur die direkte Bundessteuer betrifft, sind die erhofften positiven Auswirkungen noch längst nicht belegt; vor allem die höheren Einkommensklassen, das heisst die obersten 15 Prozent aller Steuerpflichtigen, kommen in den Genuss dieser Massnahme, eine Bevölkerungsschicht, die dadurch ihr Kaufverhalten nicht a priori massgebend verändern wird. Die Massnahme bringt dem grössten Teil der Bevölkerung nichts, denn nur der Ausgleich der kalten Progression auf kantonaler Ebene hat für sie wirklich positive Folgen. Die Kantone, die sehr unterschiedliche Ausgleichsrhythmen kennen - vom jährlichen Ausgleich bis zum Ausgleich alle zehn Jahre -, müssen aber nicht zwingend nachziehen. Somit profitiert wie gesagt nur die Bevölkerungsschicht, die direkte Bundessteuern zahlt, nicht aber die mittlere und die untere Einkommensschicht.

Die FDP-Fraktion verfolgt mit ihrer parlamentarischen Initiative zwei unterschiedliche Ziele: Einerseits fordert sie den sofortigen Ausgleich der kalten Progression, andererseits verlangt sie eine Änderung des Ausgleichsrhythmus: Sie will gleichzeitig mit ihrer parlamentarischen Initiative die Einführung des jährlichen Ausgleichs der kalten Progression durchsetzen. Die Motion der WAK-NR nimmt diese zwei Ziele auf und ändert lediglich das erste Ziel, den Zeitpunkt des Ausgleichs der kalten Progression. Sie verlangt, dass der Ausgleich der kalten Progression erst 2010 erfolgt, nicht 2009, wie das die Initiative will.

Die Verknüpfung dieser zwei unterschiedlichen Ziele veranlasst die CVP/EVP/glp-Fraktion, ein anderes Vorgehen zu wählen: jenes, welches vom Ständerat vorgeschlagen wurde. Die Motion des Ständerates wurde vom Bundesrat bereits zur Annahme empfohlen. Sie verlangt eine rasche Änderung des Gesetzes über die direkte Bundessteuer und einen Ausgleich der kalten Progression in einem schnelleren, aber nicht jährlichen Rhythmus. Sollte der parlamentarischen Initiative der FDP-Fraktion Folge gegeben werden, welche einen Ausgleich auf 2009 verlangt, würden die Kantone, die unterschiedliche Ausgleichsrhythmen kennen, vor grössere Probleme gestellt. Dies war auch der Grund, weshalb die Äusserungen der Kantone zurückhaltend ausfielen. Für die 370 000 Personen, die der Quellensteuer unterliegen, wäre ein sofortiger Ausgleich der kalten Progression auf 2009 nicht mehr möglich. Die Kantone hätten somit nicht nur administrative, sondern auch juristische Probleme zu bewältigen, wollten sie Menschen nicht ungleich behandeln. Ein sofortiger Ausgleich würde weiter zu höheren administrativen Kosten für Arbeitgeber und Vorsorgeeinrichtungen führen, welche die Quellensteuerabzüge vornehmen müssen. Aus diesen Gründen lehnen wir einen Ausgleich auf das Jahr 2009 ab.

Der geforderte jährliche Ausgleich der kalten Progression bringt ferner einen administrativen Mehraufwand, welcher sich kaum rechtfertigen lässt. Die Kantone, die direkt von dieser Massnahme betroffen sind, lehnen daher in ihrer Mehrheit einen solchen Automatismus ab. Wir sind jedoch der Meinung, dass der Ausgleich schneller erfolgen muss, und verlangen daher, wie die Schwesterkommission unserer WAK in ihrer anderslautenden Motion, einen schnelleren Ausgleichsrhythmus.

Somit habe ich auch gesagt, dass die CVP/EVP/glp-Fraktion sowohl die parlamentarische Initiative der FDP-Fraktion als auch die Motion der WAK-NR ablehnt. Sie unterstützt jedoch die Motion 08.3753 der WAK-SR, welche vom Bundesrat bereits zur Annahme empfohlen wurde.

Schliesslich möchte ich noch einmal auf unsere Prioritäten in der Fiskalpolitik hinweisen. Wir haben uns in diesem Rat seit der Annahme der Unternehmenssteuerreform II für eine dringliche Behandlung der Familienbesteuerung ausgesprochen. Diese seit Jahren dringende Reform, welche Eltern der Mittelschicht endlich entlasten sollte, geht nun in eine weitere Vernehmlassungsrunde. Es wird noch Monate dauern, bis wir uns in diesem Rat mit dieser Vorlage beschäftigen können. Solange jedoch dieser Schritt Eltern gegenüber nicht gemacht wird, werden wir auf keine weiteren Steuervorlagen eintreten. Wir werden daher erstens die parlamentarische Initiative und zweitens die Motion der WAK-NR ablehnen; sobald uns die Motion 08.3753 der WAK-SR vorliegt, werden wir dieser zustimmen.