Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-17
Wortprotokoll
Es ist wahrscheinlich tatsächlich wichtig, nochmals die Konsequenzen der Minderheitsanträge aufzuzeigen. Offensichtlich ist, dass die Minderheit I die Ausgleichszahlungen für den Regionalverkehr bei 50 Millionen Franken belassen will und nicht, wie es der Ständerat und jetzt auch der Bundesrat unterstützt, um 200 Millionen erhöhen will. Die Mehrheit will die Erhöhung um 200 Millionen, nachdem die Kantone klar ausgewiesen haben, dass dieses Geld dringend nötig ist, um eben Nachteile zu vermeiden, die für den Regionalverkehr durch den Ausbau des Fernverkehrs eintreten könnten, wenn man diese Korrekturen nicht vornehmen würde.
Der Minderheitsantrag II, der Eventualantrag, ist tatsächlich trickreich, weil das Delta beinahe 400 Millionen Franken ist, wie man sieht, wenn man die Preisstände miteinander vergleicht. Das heisst: Wer dem Antrag der Minderheit II zustimmt, bewilligt unter dem Strich faktisch nur rund 5 Milliarden Franken, also weniger, als der Bundesrat beantragt hat. Damit wäre ZEB 1 nicht ausfinanziert, geschweige denn Massnahmen im Regionalverkehr. Es ist also eine Reduktion um knapp 400 Millionen Franken, die hier über diesen Eventualantrag versteckt beantragt wird.
Aus diesem Grunde - weil es so klar ist, wie nachteilig diese Minderheitsanträge sind - beantragt Ihnen die Kommission mit 16 zu 6 Stimmen, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.
Für die Gesamtabstimmung über die Vorlage 2, die wir anschliessend vornehmen werden, beantragt die Kommission mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung Zustimmung.